Aktueller Test von ADAC und Stiftung Warentest Winterreifen gehören ab Oktober ans Auto

Düsseldorf · Wenn es kälter wird, gehören Winterreifen ans Auto - und das möglichst von Oktober bis Ostern. Das ist zwar keine Pflicht, bei Schnee und Eis aber vorgeschrieben. Der ADAC hat seinen Winterreifen-Test 2018 veröffentlicht - zwei Pneus bekamen nur ein „Mangelhaft“.

ADAC-Winterreifentest 2018 - Gewinner und Verlierer
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Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Winterreifen 2018:

  • Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?

Einen allgemein vorgeschriebenen Zeitpunkt für den Reifenwechsel gibt es in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Ausrüstung "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Pflicht sind Winterreifen demnach nur bei schlechten Straßenverhältnissen, etwa Schnee, Eis und Reifglätte.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Grundsätzlich sollten die Pneus eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben. Ansonsten sollten sie ausgemustert werden.

  • Warum sind Winterreifen so wichtig?

Bei niedrigeren Temperaturen kann der Fahrer mit Winterreifen besser bremsen und souveräner fahren. Die Gummimischung von Sommerreifen verhärtet sich bei sehr niedrigen Plusgraden, wodurch sich die Haftung auf der Straße spürbar reduzieren kann. Winterreifen werden aus einer weicheren Gummimischung mit zusätzlichen Rillen gefertigt, in denen sich Schnee und Matsch gar nicht erst festsetzen.

Sie heißen daher Matsch-und-Schnee-Reifen (M+S-Reifen). Für alle Winterreifen, die ab Januar 2018 hergestellt worden sind, ist zudem das "Alpine"-Symbol Pflicht, das aus einem dreigezackten Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte besteht. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Dem ADAC zufolge erfüllen aber übergangsweise bis zum Herbst 2024 auch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht - Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen also nicht sofort ersetzen.

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  • Mit welchen Geldbußen müssen Autofahrer mit Sommerreifen rechnen?

Erwischt die Polizei einen Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen, sind 60 Euro fällig. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Mit 80 Euro und ebenfalls einem Punkt in der Verkehrssünderdatei müssen Autofahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und andere behindern - etwa dadurch, dass sie im Straßenverkehr liegen bleiben. Bei einer Gefährdung von anderen steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

  • Besteht im Winter mit Sommerreifen Versicherungsschutz?

In aller Regel ja - laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.

  • Wie werden Sommerreifen am besten gelagert?

Sommerreifen sollten im Winter trocken, dunkel und nicht zu warm gelagert werden. Optimal ist es, die Sommerreifen auf den Felgen auf einer Palette liegend übereinander zu stapeln und abzudecken. Auch lassen sich die Reifen am Felgenloch aufhängen, um Druckstellen zu vermeiden. Reifen ohne Felge stehen dagegen besser und sollten etwa alle vier Wochen etwas gedreht werden, um Dellen zu vermeiden. Auf jeden Fall sollten Autobesitzer vor dem Abmontieren die Position am Auto mit Kreide auf den Reifen schreiben - das erleichtert die Montage im Frühjahr.

(csr/AFP)
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