Fünf Tipps Wie Sie vor Jahresende noch Geld sparen können

Frankfurt/Main · Verbraucher können mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel noch Geld sparen. So kann es sich unter anderem lohnen, bei der Altersvorsorge bis zum Jahresende aktiv zu werden. Aber auch bei Auto, Steuer und Erspartem lässt sich der ein oder andere Euro herausholen.

Steuererklärung: Das sind die besten Steuerprogramme für den Computer
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Das sind die besten Steuerprogramme für den Computer

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Foto: dpa-tmn/Christin Klose

AUTO

Autofahrer, die 2015 zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen sich beeilen: Versicherte müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist für einjährige Autoversicherungen sinken die Preise. Vor allem Internetanbieter locken Kunden mit knapp kalkulierten Angeboten. 2015 können Verbraucher laut Stiftung Warentest 100 Euro und mehr sparen.

ALTERSVORSORGE

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie alle staatlichen Zulagen beantragt haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch - spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2012 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

LOHNSTEUER

Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die 2015 Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen - also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Nettogehalt erhält.

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen - etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen - kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.

INVESTITIONEN

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, die als Werbungskosten absetzbar sind, sofern sie die Grenze von 1000 Euro überschreiten. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. 1000 Euro an Werbungskosten werden über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowieso abgedeckt. Was in einem Kalenderjahr aber darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich noch geltend machen.

Auch kann es sich lohnen, in diesem Jahr noch von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen. Handwerkerleistungen lassen sich bis zu 1200 Euro pro Jahr absetzen, haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4000 Euro.

GELDANLAGE:

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen - doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

mre/cne

AFP

(AFP)
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