Winterreifen-Pflicht Werden Bußgelder doppelt so teuer?

Stuttgart (RPO). Verwirrung um die neue Winterreifen-Pflicht. Autoclubs haben offenbar unterschiedliche Informationen darüber, ob und wann das neue Gesetz in Kraft tritt. Laut Auto Club Europa (ACE) soll das Gesetz planmäßig in Kraft treten und die Bußgelder für Autofahrten mit Sommerreifen bei Schnee und Eis sollen offenbar verdoppelt werden.

Die dafür fällige Geldstrafe solle von 20 auf 40 Euro steigen, sagte ein ACE-Sprecher und berief sich auf den Entwurf zur Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Bundesverkehrsministerium. Gefährdeten Autofahrer dabei auch noch den übrigen Verkehr, würden künftig 80 statt bisher 40 Euro fällig. Bei einer solchen Verkehrsgefährdung erhielten Autofahrer aber wie bisher auch in Zukunft nur einen Punkt in Flensburg.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hingegen ging zuletzt davon aus, dass die neue Regelung in diesem Jahr gar nicht mehr kommt, weil es Abstimmungsprobleme bei der Formulierung des neuen StVO-Paragrafen zu geben scheint. Angeblich könne man sich nicht darauf einigen, was unter einem Winterreifen zu verstehen sei, hieß es.

Der ACE ist dagegen gleich zwei Schritte voraus. Er bezeichnet die Verdopplung der Bußgelder angesichts der Unfallrisiken bei falscher Bereifung im Winter als "gerechtfertigt". Verstöße gegen die Winterreifen-Pflicht müssten künftig aber auch besser kontrolliert werden, forderte der Verband. Bei Fuhr- und Busunternehmen werde "zu wenig hingeschaut". Auch Lastwagen und Schulbusse müssten künftig vermehrt geprüft werden, erklärte der Verband.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich kürzlich auf die Einführung einer Winterreifen-Pflicht verständigt. Ein Gericht hatte die bisherige rechtliche Regelung in der StVO für zu vage und damit für verfassungswidrig befunden. Dadurch drohten Bußgelder für Autofahrten im Winter mit Sommerreifen juristisch angreifbar zu werden.

Bisher fordert die StVO von Autofahrern nur eine "geeignete Bereifung" und eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung. Künftig soll konkret geregelt werden, welche Reifen bei welchen Straßenverhältnissen aufgezogen sein müssen. Auch soll in der StVO erstmals das Wort Winterreifen auftauchen und klar geregelt werden, was darunter zu verstehen ist.

Denkbar ist, dass sogenannte Matsch- und Schneereifen und auch Ganzjahresreifen als Winterreifen eingestuft werden. Die Winterreifen-Pflicht könnte am 5. November im Bundesrat beschlossen werden.

(AFP/kpl)
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