Vergehen können richtig ins Geld gehen Wenn Kamele kreuzen - mit dem Auto auf großer Fahrt

Kamele haben Vorfahrt - zumindest in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Soweit bringen es deutsche Urlauber mit ihrem Auto eher selten, auch wenn Urlaubsfahrten mit dem Auto im Trend liegen. Dennoch sollten sie sich vor der großen Reise über die Gepflogenheiten ihres Kurzzeit-Gastlandes informieren. Denn sonst könnte es teuer werden.

So lauern in Spanien, Finnland und Belgien teils unbekannte Verkehrsregeln. Wie sagt der Volksmund so treffend: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und die kann happig sein.

Wer auf Belgiens Autobahnen mit Tempo 161 geblitzt wird (erlaubt sind 120 Stundenkilometer), muss als Ausländer an Ort und Stelle mindestens 300 Euro zahlen. Kommt die Sache vor Gericht, können bis zu 2750 Euro fällig werden. Finnlands Polizisten richten sich bei Tempoverstößen nach dem Jahreseinkommen des Fahrers. Für einen durchschnittlich verdienenden Familienvater sind da schnell mehr als 1000 Euro erreicht. In Spanien wiederum kann gut gemeinte Hilfe die Urlaubskasse schwer belasten. Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten und wird mit einem Bußgeld zwischen 96 und 300 Euro geahndet. Befindet der Uniformträger, der Verkehr sei gefährdet worden, drohen bis zu 600 Euro Strafe.

Keine gallische Leichtigkeit zeigen französische Gendarmen, wenn Alkohol im Spiel ist. 750 Euro kostet es bei 0,5 bis 0,79 Promille. Ab 0,8 Promille sind satte 4500 Euro fällig. Da scheinen 90 Euro bei Missachtung von Rotlicht noch relativ milde. In Norwegen beginnt bei solchen Verkehrsverstößen die Buße erst bei 310 Euro. Wer Handy-Freisprecheinrichtungen uncool findet und daher lieber ohne telefoniert, sollte nicht unbedingt ins Ausland fahren, denn dort wird es meist teurer als zu Hause. Kein Pardon bei Handy-Missbrauch kennen die sonst so entspannten Griechen - sie verlangen bis 147 Euro. Bei den holländischen Nachbarn müssen unbelehrbare Handy-Fans 136 Euro zahlen, in Ungarn sind 120 Euro fällig.

Ähnlich ist die Situation bei Parkverstößen. Sind in Deutschland meist zwischen fünf und 35 Euro fällig, so kassieren dänische Uniformträger ab 65 Euro aufwärts, niederländische beginnen bei 40 Euro. Deshalb sollte man vor der Urlaubsreise zum Beispiel bei einem Autoclub oder einer diplomatischen Vertretung nach den dortigen Verkehrsregeln fragen. Mit mancher Markierung oder Bestimmung weiß man sonst nichts anzufangen.

Auf Frankreichs Fernstraßen gilt bei Nässe, Fuß vom Gas und Licht an. Das Landstraßen-Tempolimit 90 sinkt auf 80 Stundenkilometer. Auf Autobahnen gilt dann Tempo 110. An Bordsteinen mit gelber Linie herrscht Parkverbot. Das gilt auch in den Niederlanden und vielen anderen europäischen Staaten. Ungewohnt in Dänemark: Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten Vorfahrt gewähren; tagsüber muss - wie im übrigen Skandinavien auch - mit Abblendlicht gefahren werden.

In Polen darf man bei Dunkelheit nur mit Standlicht parken; Überholen im Kreuzungsbereich ist verboten. Tschechien fordert das Einschalten der Warnblinkanlage bei Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwarteter Tempoverminderung oder ähnlichen Situationen. In Österreich verlieren Vorfahrtberechtigte bei Anhalten ihre Vorfahrt.

Sehr schwer macht es Italien mitunter ausländischen Autofahrern. Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein. Alle nach hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen sind mit einer 50 mal 50 Zentimeter großen, rot-weiß gestreiften Warntafel zu kennzeichnen: wichtig besonders für Surfer und Wohnmobilisten, da polizeilicherseits sehr beliebt, um den Protokollblock zu zücken. Diese Regel gilt ebenfalls in Spanien. Seit April ist in Italien zudem das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Wagens in Notfällen wie Unfällen oder Pannen außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.

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