Mehr Wildunfälle Was im Herbst auf Autofahrer zukommt

Henstedt-Ulzburg (RPO). Die tierische Begegnung in der Dämmerung kann fatale Folgen haben: Bei einem Aufprall mit Tempo 50 entwickelt ein 20 Kilogramm schweres Reh ein Gewicht von einer halben Tonne. Was auf Autofahrer im Herbst alles zukommt, erfahren Sie hier.

Die Autofahrer-Tipps für den Herbst
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Foto: ddp

In der herbstlichen Brunftzeit steigt die Gefahr von Wildunfällen. Vor allem in den frühen Morgenstunden und während der Abenddämmerung wird die Herbstzeit schnell zur Unfallzeit auf den Straßen. Neben schlechten Sichtverhältnissen und Nässe gefährdet jetzt verstärkt Wildwechsel den Verkehr.

Allein im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 2600 Wildunfälle auf deutschen Straßen, bei denen Personen verletzt wurden. Wer bei eingeschränkter Sicht, in bewaldeten Gebieten und entlang von Feldern den Fuß vom Gas nimmt und den Sicherheitsabstand vergrößert, verringert das Risiko eines Unfalls mit Tieren deutlich.

Nach Wildwechsel-Schildern

"Besonders nach Wildwechsel-Schildern sollte man langsam fahren und auf die Fahrbahnränder achten", empfiehlt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland in Köln. Wer statt Tempo 80 nur 60 fährt, verkürzt seinen Anhalteweg um 40 Prozent, genau um 34 Meter. Wertvolle Bremsmeter, denn wenn es kracht, dann meist heftig. "Befinden sich Tiere bereits auf der Fahrbahn, heißt es, umsichtig bremsen, abblenden und hupen", rät Sander. Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem Rudel rechnen - ein Reh kommt selten allein.

Ein Zusammenstoß mit den Tieren kann fatale Folgen haben. Schon bei 50 km/h entwickelt ein Reh das Aufprallgewicht eines Pferdes." Besteht jedoch das Risiko, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gar gegen einen Baum zu prallen, sollte man nicht versuchen, dem Wild auszuweichen. Was dann passieren kann, ist kaum kalkulierbar.

Autofahrer müssen einen Wildunfall nach dem Sichern der Gefahrenstelle sofort der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle melden. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der Unfallstelle hilft, Ansprüche auf Schadensersatz zu untermauern.

(DDP/kpl)
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