Fotos Verkehrskontrollen - so verhalten Sie sich richtig
Unvermutet taucht die Kelle auf - Verkehrskontrolle. Manch ein Autofahrer neigt dann zur Nervosität. Egal, ob man was verbrochen hat oder nicht, man sollte den Aufforderungen der Polizei Folge leisten.
Fährt man auf eine Verkehrskontrolle zu, sollte man vorher nicht mehr rechts oder links abbiegen, selbst wenn dies noch möglich ist, rät Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim.
Auf Aufforderung hat man seine Papiere - den Führerschein und den Fahrzeugschein - vorzulegen. Wer sie nicht bei sich trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Auch bei einer eventuellen Beleuchtungsprüfung muss man mitwirken.
Ernst wird es, sobald die Frage nach dem Alkoholgenuss ins Spiel kommt. Dabei zielt die Frage "Haben Sie etwas getrunken" eindeutig auf Alkohol ab. Auch wenn man selbst es nicht so empfindet, hinterlassen bereits geringe Mengen Alkohol im Fahrzeug verräterische Duftspuren.
Ein Atemalkoholtest ist freiwillig. In einem Bußgeldverfahren sind die Ergebnisse solcher Tests zugelassen, bei Strafverfahren nicht.
Hat man sich entschieden, den Test zu absolvieren, sollte man den Anweisungen der Beamten Folge leisten. Die Polizei setzt Messgeräte ein, die entweder bereits die Atemalkoholkonzentration in Promille umrechnen oder diese in Milligramm pro Liter Atemluft ausweisen. In letzterem Fall wird der Wert verdoppelt, um die Promillezahl zu bestimmen.
In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, beispielsweise ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille oder bei Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille aufwärts, wird die Polizei zusätzlich zu einer Messung der Atemalkoholkonzentration zwingend die Entnahme einer Blutprobe anordnen.
Gegen die Maßnahmen, die ein Arzt durchführt, sollte man sich nicht zur Wehr setzen - die Entnahme einer Blutprobe kann erzwungen werden.
Weitere Tests, die der Arzt durchführt (auch eine Urinprobe) man ebenso verweigern wie eine Schriftprobe oder eine Unterschrift unter verschiedene Dokumente. Mithilfe eines Drogenwischtestgeräts (Foto) kann die Polizei seit einiger Zeit auch den Konsum von Canabis oder Amphetaminen ermitteln.
Erfahrungsgemäß versuchen ertappte Alkoholsünder (Szene nachgestellt) häufig schon aufgrund ihres schlechten Gewissens, Polizisten und Arzt davon zu überzeugen, dass sie gar nicht betrunken sind. Hinzu komme in dieser besonderen Lage das Phänomen des "Nüchternschocks" - die Person ist trotz ihrer Alkoholisierung zu hoher Konzentration fähig.
Ratsam ist es auf jeden Fall, möglichst noch während der Kontrolle, spätestens jedoch am nächsten Tag einen verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalt um Hilfe zu bitten. "In den meisten Fällen, in denen die Blutalkoholkonzentration unter 1,6 Promille liegt, geht der Staat von einer Fahrlässigkeitstat aus, und Rechtsschutzversicherungsverträge decken in diesem Fall Gerichts- und Anwaltskosten ab", sagt Winter.