Diese Regeln sollten Autofahrer kennen Rauchen im Auto kann in Italien 5000 Euro Strafe kosten
Düsseldorf · Tausende deutsche Autofahrer werden im Sommer wieder ihre Urlaubsgebiete im europäischen Ausland ansteuern. Ist die Landesgrenze überquert, gelten teilweise andere Regeln auf den Straßen. Unkenntnis kann da schnell teuer werden. Was man wissen sollte.
Parken, Tempolimit, Rauchen im Auto, Handynutzung am Steuer - die Regeln, und vor allem die Strafen für Vergehen im europäischen Ausland unterscheiden sich teilweise deutlich von dem, was Autofahrer hierzulande gewohnt sind.
Auf was man achten sollte, zeigt unser Überblick:

Was Autofahrer wissen wollen
- Rauchen im Auto
Rauchen im Auto kann für Urlauber mächtig ins Geld gehen. Beispiele: In Österreich sind 50 Euro fällig, wenn mindestens ein Mitfahrer unter 18 Jahre ist. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 1000 Euro fällig. In Italien werden rauchende Autofahrer zur Kasse gebeten, wenn Schwangere oder Minderjährige an Bord sind. Das kann 500 bis 5000 Euro kosten. Das schreibt die Zeitschrift „Auto, Motor, Sport“.
In Frankreich kostet die Zigarette 68 Euro, wenn Minderjährige mitfahren, in Irland umgerechnet 100 Euro. Wer in Griechenland Kinder unter zwölf Jahren im Auto vollqualmt, zahlt 1500 Euro. In England und Wales kostet das Rauchen bei minderjährigen Mitfahrern umgerechnet 56 Euro. Ausnahme: offene Cabrios.
- Parken in Italien
In Italien sollten Autofahrer auf Parkplatzsuche auf das dort geltende Farbsystem achten. Darauf weist der Tüv Rheinland hin. Entscheidend sind die Farben an der Bordsteinkante oder der Parkplatzmarkierung: Bei einer weißen Markierung kostet das Parken nichts. Blau kennzeichnet kostenpflichtige Parkplätze. Schwarz-Gelb zeigt ein Parkverbot an, und an gelben Bordsteinen dürfen nur Taxis, Busse oder Anwohner parken. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld.

Tipps für die Reise mit Kindern
- Tempolimit
Die höchsten Bußgelder bei Überschreitung des Tempolimits verlangen Norwegen, Schweden, die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer etwa 20 km/h zu schnell ist, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in Schweden 250 Euro, in Italien 170 Euro, in den Niederlanden 165 Euro und in der Schweiz 155 Euro. In Deutschland fällt das Verwarnungsgeld für einen vergleichbaren Verstoß mit 35 Euro eher gering aus.
Besondere Vorsicht ist in Italien ratsam: Dort seien Bußgelder nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher als tagsüber, sagt Annabel Brückmann vom Automobil-Club Verkehr (ACV).
Achtung Frankreich-Urlauber: Anfang Juli tritt eine umstrittene Verschärfung des Tempolimits in Kraft - auf Landstraßen sind dann nur noch 80 statt 90 Kilometer pro Stunde erlaubt. Alle Radarfallen sollen pünktlich auf das niedrigere Limit scharfgestellt werden.
- Fahren unter Alkoholeinfluss
Eine besonders strenge Regel gibt es in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 Promille und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe. Auch in Frankreich droht Gefängnis.

Unfall - was tun, wenn es kracht?
- Unfall im Ausland
Ist man im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollte unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden. „Unbedachte Äußerungen sind ein großes Problem. Häufig werden die Aussagen falsch protokolliert und sind dann schwer aus der Welt zu schaffen“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Im Ausland mit einer anderen Rechtsordnung und fremden Sprache verschärfen sich diese Risiken.“ Wer dringend Hilfe benötigt, kann sich unter +49 3018170 rund um die Uhr an das Auswärtige Amt wenden oder bei einem deutschen Konsulat um Unterstützung bitten.
Auto- und Motorradfahrer sollten immer die Internationale Versicherungskarte (grüne Versicherungskarte) dabei haben. „Das erleichtert die Abwicklung vor Ort, denn darauf sind alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und zur Versicherung vermerkt“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Euro (ACE). Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nach den Musterbedingungen in ganz Europa. Für den Versicherungsschutz von freiwilligen Autozusatzversicherungen im Ausland gilt das leider nicht. Hier besser vor Abfahrt bei der Versicherung nachfragen.
- Strafzettel
Wer im Ausland ein Knöllchen kassiert, sollte das lieber nicht achtlos wegwerfen. Strafzettel können auch hierzulande vollstreckt werden. „Grundlage ist ein EU-weites Abkommen, lediglich Griechenland bildet da eine Ausnahme“, sagt Brückmann. Ausschlaggebend ist die Höhe des Bußgelds. Ab 70 Euro werden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland in der Regel vollstreckt - in Österreich schon ab 25 Euro. Aber auch ein geringes Bußgeld kann durch Verwaltungskosten schnell die Grenze übersteigen.
- Telefonieren am Steuer
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt laut ADAC in Italien 160 Euro Bußgeld, in Dänemark 200, in Spanien mindestens 200 Euro und in den Niederlanden und Großbritannien 230 Euro.