Fotos Überblick: Neue und abgeschaffte Verkehrsschilder
Künftig werden an den Straßen solche Schilder vermehrt auftauchen. Das neue Verkehrsschild ist ein Orientierungspunkt für automatisierte Fahrzeuge, die damit punktgenau wissen, wo sie sich befinden.
Von den Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit dem 1. April 2013 gültig ist, sind die nachfolgend dargestellten Verkehrszeichen betroffen.
Neu ist zum Beispiel das Zeichen "314.1", dass den "Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone" markiert.
Ebenfalls neu ist das Zeichen "314.2", was das "Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone" darstellt.
Auch dieses Schild, korrekt als "Zeichen 357-50" zu bezeichnen ist neu. Es handelt sich um eine für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse.
Inline-Skater und Rollschuhfahrer wissen dank dem neuen Zeichen "1020-13" nun ganz genau, auf welchen Strecken sie frei fahren dürfen.
Bei diesem neuen Verkehrsschild handelt es sich um das "Ende eines Umlenkungspfeils" oder auch das "Ende einer Streckenempfehlung".
Ähnlich, aber doch anders ist das Zeichen "455.2", welches das "Ende einer Umleitung" markiert.
Allesamt abgeschafft wurden die nachfolgenden Zeichen, die somit künftig auch nicht mehr angeordnet werden dürfen. Für bereits angeordnete Zeichen gilt jedoch eine Frist bis zum 31. Oktober 2022.
So auch für das Zeichen "150": Ein "beschrankter Bahnübergang".
Als Folge der Abschaffung von Zeichen "150", wurde auch das Zeichen "153" abgeschafft, welches eine zusätzliche dreistreifige Bake vor einem beschranktem Bahnübergang abbildet.
Ebenfalls nur noch bis Oktober 2022 gültig: Das Zeichen "388", welches besagt, dass "Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar" sind.
Einbahnstraße mal anders: Das Zeichen "353" wird abgeschafft.
Das Zeichen "380", welches eine "Richtgeschwindigkeit" vorgibt, gehört ab Oktober 2022 zum "alten Eisen".
Im Zuge dessen wird auch das Zeichen "381", welches das "Ende der Richtgeschwindigkeit" markiert, abgeschafft.
Als Abbildungen entfallen in der StVO auch die folgenden Gefahrzeichen. Allerdings stehen die Symbole dieser Zeichen weiterhin gemäß § 39 Absatz 8 StVO zur Verfügung. Heißt: Die Zeichen können von den zuständigen Länderbehörden bei besonderen Gefahrenlagen weiterhin angeordnet werden.
So auch das Zeichen "128" für eine "Bewegliche Brücke".
Das Zeichen "144" weist auf "Flugbetrieb" hin.
Dieses Schild mit Frosch warnt vor einer "Amphibienwanderung".
Das Zeichen "134" für einen "Fußgängerüberweg" entfällt ebenfalls.
Das Zeichen für "Unzureichendes Lichtraumprofil" gehört, sofern von den Länderbehörden nicht anders angeordnet, ebenfalls der Vergangenheit hat.
Das Zeichen "113", welches vor "Schnee- oder Eisglätte" warnt, fällt als Gefahrenzeichen weg.
Ebenso das Zeichen "116" für Splitter oder Schotter auf der Straße.
Achtung Ufer! Das Zeichen "129" wird künftig nur noch auf Anordnung von Länderbehörden zu sehen sein.