Straßenverkehrsordnung Neuheiten für E-Biker und radelnde Eltern
Düsseldorf · Die Straßenverkehrsordnung reagiert auf den E-Bike-Boom im Speziellen und den Fahrradtrend im Allgemeinen. Neue Regelungen sollen für mehr Rechts- und Verkehrssicherheit sorgen.
Mehr Sicherheit für radfahrende Kinder, Radweg-Regeln für E-Biker und mehr Tempo-30-Zonen: Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jetzt die Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat muss den neuen Regeln noch zustimmen.
Die Novelle regelt unter anderem die Nutzung von Radwegen durch Pedelecs und E-Bikes. Demnach darf außerorts jeder Radweg mit dem Elektrorad befahren werden, innerorts muss er durch ein neues Hinweisschild frei gegeben sein. Die Regelung gilt allerdings nur für normale Pedelecs, nicht für die sogenannten S-Pedelecs, die deutlich schneller als 25 km/h fahren können.
Außerdem wird Eltern das Begleiten ihrer Kinder auf dem Rad einfacher gemacht. Künftig dürfen Aufsichtspersonen ab 16 Jahren gemeinsam mit einem bis zu acht Jahre alten Kind den Gehweg nutzen. Bislang müssen Erwachsene in solch einem Fall die Straße nutzen, was die Kommunikation erschwert.
Ebenfalls die Sicherheit von Kindern im Blick haben die neuen Regeln für Tempo-30-Zonen. Können sie auf Hauptverkehrsstraßen bislang nur an besonderen Unfallschwerpunkten eingerichtet werden, ist die Anordnung künftig auch vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen möglich.
Nicht zuletzt gibt es Klarstellungen zur Rettungsgasse. Die Pflicht zu deren Bildung wird vereinfacht formuliert. Fahrzeuge müssen demnach für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Bislang heißt es in der StVO, die freie Gasse sei zwischen dem "linken und mittleren Fahrstreifen" zu bilden. Im Wortsinne funktioniert das nur auf drei- oder fünfspurigen Abschnitten, nicht aber bei zwei- oder vierspurigen.