Wechsel der Kfz-Versicherung Sonderkündigungsrecht bei höheren Policen

Düsseldorf · Wer seine Autoversicherung in diesem Jahr noch ordentlich kündigen will, muss dies bis Freitag getan haben. Dann muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein. Doch die meisten Kunden werden eine zweite Ausstiegschance haben.

Wechsel der Kfz-Versicherung: Das müssen Sie beachten
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Foto: tmn

Da die Policen fast immer teurer werden, gibt es ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht. Binnen eines Monats nach Eingang der höheren Rechnung kann man dann noch kündigen.

In vielen Fällen können Autobesitzer deutlich sparen, wenn sie umsteigen. Das Sparpotenzial beträgt 57,5 Prozent, wenn man vom teuersten zum günstigsten Anbieter geht. Doch selbst, wer derzeit mit einem durchschnittlich teuren Tarif unterwegs ist, kann durch einen Wechsel noch über 30 Prozent für den gleichen Schutz einsparen.

Nicht alle Kunden betroffen

Nicht immer sind alle Kunden von den Anhebungen betroffen. "Bei der Axa-Versicherung gilt das nur für bestimmte Kunden, die beispielsweise in der Vergangenheit einen Schaden gehabt haben", sagt ein Versicherungsmakler aus Frankfurt, der aber lieber nicht genannt werden möchte.

Eine solche "Sanierungsaktion", wie es in Fachkreisen heißt, ist für den Privatkundenbereich bisher ungewöhnlich. Die Prämien betroffener Axa-Kunden sollen um bis zu 20 Prozent steigen. Die Kölner verweigern jede Auskunft zu Prämienerhöhungen. Das gilt ebenfalls für den HDI (Hannover) und die Zurich (Bonn). Auch bei diesen Versicherern müssen die Kunden somit wahrscheinlich mit deutlichen Preiserhöhungen rechnen.

Prämien für Altkunden

Allianz und HUK-Coburg wollen wie die DEVK ihre Prämien für Altkunden "im einstelligen Bereich" steigern. Ergo erhöht durchschnittlich um 7,8 Prozent, die Provinzial Rheinland um drei Prozent.

Bei der Beitragserhöhung gilt das Sonderkündigungsrecht. Wichtig: "Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal teurer wird, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn die Vollkasko billiger wird", sagt Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.

(RP/sgo/anch)
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