Ratgeber Auto So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

Düsseldorf (RPO). Selbst wenn es sich lediglich um einen Blechschaden handelt, der Schock nach einem Unfall sitzt bei den Beteiligten meist tief. Dabei ist es gerade dann besonders wichtig, Ruhe und Übersicht zu behalten.

 Höchste Vorsicht ist beim Rückwärtsfahren gefragt.

Höchste Vorsicht ist beim Rückwärtsfahren gefragt.

Foto: ACE

Unsere Tipps helfen, sich nach einem Crash richtig zu verhalten.

1) Den Unfallort niemals verlassen, auch nicht bei Bagatellschäden. Ansonsten handelt es sich um Unfallflucht

2) Die Unfallstelle muss so schnell wie möglich abgesichert werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Das heißt, sofort das Warnblicklicht einschalten und in ausreichender Entfernung vom Unfallort (auf Landstraßen etwa 100 Meter, auf der Autobahn rund 200 Meter) das Warndreieck aufstellen. An unübersichtlichen Stellen muss das Warndreieck vor Kurven und Kuppen aufgestellt werden. Dabei nicht vergessen, die Warnweste anzuziehen.

3) Handelt es sich um einen schweren Unfall, muss Erste Hilfe geleistet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen. Diese müssen über die allgemeine Notrufnummer 112 herbeigerufen werden.

4) Danach sollte unter der Telefonnummer 110 die Polizei informiert werden. Unter der Nummer 0800-6683663 ist zudem der Zentralruf der Autoversicherer zu erreichen, um Pannen- und Unfallhilfe anzufordern.

5) Nach einem Notruf nicht im Fahrzeug bleiben, sondern aus Gründen der eigenen Sicherheit hinter der Leitplanke auf Hilfe warten.

6) Handelt es sich lediglich um einen kleineren Blechschaden, sollte der Unfallort zügig geräumt werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Anschließend muss der Schaden protokolliert (amtliches Kennzeichen, Name und Anschrift der beteiligten Fahrer und Fahrzeughalter, Unfallzeugen, Unfallort, Tag und Uhrzeit, Unfallskizze, Versicherung des Unfallgegners) und die Versicherung benachrichtigt werden. Diese verlangt bei Bagatellunfällen keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs.

7) Am Unfallort keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen abgeben, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden können. Dies kann eine Verletzung des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages darstellen und zu erheblichen Nachteilen beim Versicherungsschutz führen.

8) Die Schadenmeldung an die Versicherung sollte umgehend erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche.

Auch wenn die psychische Belastung nach einem Verkehrsunfall groß ist, wer die Ruhe behält und die genannten Punkte beachtet, ist auf der sicheren Seite.

(SP-X/nbe)
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