ADAC-Tipps zum Winterchaos Sicher fahren auf Schnee und Eis

Offenbach (RP/RPO). Überfrierende Nässe und Schnee werden heute für spiegelglatte Fahrbahnen sorgen. Der ADAC empfiehlt nicht nur dringend Winterreifen, sondern gibt Tipps für richtiges Verhalten bei Eis und Schnee.

Die wichtigsten Tipps für den Auto-Winter
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Foto: BMW

Wind- und Sturmböen werden nach Einschätzung der Meteorologen für ein Verkehrschaos sorgen. Angesichts des vorhergesagten Wintereinbruchs hat der ADAC an die Autofahrer appelliert, ihre Wagen entsprechend auszurüsten.

Wer bei den vorhergesagten starken Schneefällen am Wochenende eine längere Fahrt plane, solle nur mit vollem Tank starten und Zwangspausen einkalkulieren. Als Notausrüstung empfiehlt der ADAC zudem warme Decken, etwas Proviant, Getränke und Spielzeug für Kinder.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass Autofahrer bei extremen Schneefällen oftmals stundenlang in ihren Fahrzeugen ausharren mussten, weil selbst die Räum- und Hilfsfahrzeuge nicht mehr weiter kamen.

Räumfahrzeuge sollten auf Autobahnen nicht überholt werden, erklärte der Verkehrsclub. Die Gefahren bei einem solchen Manöver und beim Fahren auf ungeräumter Fahrbahn dürften nicht unterschätzt werden. Erfahrungsgemäß gebe es beim ersten Wintereinbruch enorm viele Pannen und Unfälle mit Blechschäden. In der Folge könne es wegen zahlreicher Notrufe vereinzelt zu etwas längeren Wartezeiten bei Pannen kommen.

Der Autoclub rät Autofahrern, Kühlerflüssigkeit und Scheibenreinigungsanlage auf Frostschutz zu überprüfen. Bei Startproblemen sollte die Leistungsstärke der Batterie getestet werden und altersschwache Modelle ausgetauscht werden.

Räumfahrzeuge haben Vorrang

Der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart weist zudem darauf hin, dass Räumfahrzeuge im Einsatz nach der Straßenverkehrsordnung Vorfahrt haben. Kommt es zu einer Kollision, haftet einem Urteil des Landgerichts Coburg zufolge derjenige für den Schaden, der nicht weit genug rechts gefahren ist (Az.: 11 O 780/00).

Auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug sei nach geltender Rechtsprechung nicht für Unfälle verantwortlich. Wer ein Räumfahrzeug zu spät erkennt, muss für entstandene Schäden alleine aufkommen. Das gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (Az.: 12 U 1295/00). Der ACE rät, zu Räumfahrzeugen genug Abstand zu halten. Dadurch geraten Autos auch nicht in deren "Salzfontänen".

(RP)
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