Schäden und Unfälle Schnee-Versicherungstipps für Autofahrer

Düsseldorf (RPO). Für viele Autofahrer stellt sich in diesen Tagen die Frage, was nach einem Unfall im Schnee zu tun ist. Oder wenn der Ast aufs Dach geknallt ist. Versicherungs-Experten weisen darauf hin, dass es das Wichtigeste ist, jeden Schaden umgehend zu melden.

Schnee: Die wichtigsten Versicherungstipps
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Foto: ddp

Ein Klassiker in diesen Tagen: Sie haben auf Eis und Schnee einen Unfall mit Sommerreifen gebaut. Zahlt die Versicherung? Da ist die Verwirrung groß. Der Schaden beim Unfallgegner ist in jedem Fall abgedeckt. Dafür sorgt die Kfz-Haftpflicht.

Was nicht alle wissen: "Auch den Schaden am eigenen Auto bekommt man ersetzt", erläutert Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV). Allerdings nur dann, wenn man vollkaskoversichert ist. Und möglicherweise muss ich mir einen Abzug gefallen lassen, wenn ich arg sorglos war. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, wenn ich mit Sommerreifen in ein Skigebiet aufgebrochen bin.

"Dann wird der Anpruch gegen die Versicherung gequotelt", sagt Christian Lübke. Das heißt um eine gewisse Prozentzahl gekürzt. Je schwerer das Fehlverhalten, umso größer ist das Risiko des Anzugs. Krasse Beispiele seien überhöhte Geschwindigkeit auf Eis und Schnee oder das berühmte Guckloch in der Windschutzscheibe, sagt Lübke.

Die DEVK-Versicherung empiehlt: Melden Sie jeden Autounfall - wie auch jeden anderen Unwetter-Schaden - so schnell wie möglich bei Ihrer eigenen Versicherung. Am besten noch am Schadentag. Je schneller er gemeldet wird, desto schneller wird er reguliert.

Christian Lübke vom GDV weist darauf hin, dass eine Rechtspflicht innerhalb einer Woche besteht.

(RPO)
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