Autoreise ins Ausland Rechtsschutzversicherung kann sich lohnen

Stuttgart (RPO). Bei Autoreisen ins Ausland kann sich eine Rechtsschutzversicherung auszahlen. Denn bei einem Unfall können dort deutlich höhere Anwalts- und Gerichtskosten entstehen als in Deutschland, erläutert der Auto Club Europa (ACE).

Je nach Urlaubsland werden manche dieser Kosten, zum Beispiel für Sachverständige, auch bei erfolgreichen Klagen und Prozessen nicht erstattet. Die Versicherungen können den Angaben nach außerdem Kontakte zu deutschsprachigen Anwaltskanzleien im Ausland vermitteln. Das kann auch später bei der Schadensregulierung von Vorteil sein: Ausländische Anwälte kennen sich meistens besser mit den Rechtsbestimmungen des Urlaubslandes aus. Bei einer Klage vor einem deutschen Gericht müssten sich Anwälte und Richter dagegen erst mit den Feinheiten des jeweiligen Systems vertraut machen.

(tmn/nbe)
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