Ratgeber Auto Fahren mit Schnee auf dem Dach kann teuer werden

München · Scheiben und Spiegel frei kratzen reicht bei Weitem nicht: Nach Schneefällen müssen Autofahrer auch das Dach ihres Fahrzeugs von der weißen Pracht befreien - sonst kann es richtig viel Geld kosten.

 Bei solchen Schneemassen sollte man vielleicht komplett aufs Auto verzichten (Symbolbild).

Bei solchen Schneemassen sollte man vielleicht komplett aufs Auto verzichten (Symbolbild).

Foto: dpa/Andrea Comas

Die Scheiben und Außenspiegel am Auto müssen bei eisiger Witterung freigekratzt werden. Nicht erlaubt ist, dabei den Motor laufen zu lassen. Darauf weist der ADAC hin. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Hat es geschneit, muss das Fahrzeug zudem komplett vom Schnee befreit werden - auch hier drohen sonst Bußgelder. Fünf Euro kostet ein schneebedecktes Kennzeichen, bei einer nicht vollständig freigekratzten Frontscheibe sind es zehn, bei einem verschneiten Fahrzeugdach sogar bis zu 80 Euro.

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Foto: ddp

Auch Scheinwerfer, Blinker und Rücklichter müssen sauber sein. Damit Kameras und Sensoren von Assistenzsystemen sicher funktionieren, sind auch diese sorgfältig zu säubern. Wer vor dem Losfahren auch noch die Schuhe gründlich abklopft, sorgt für weniger Feuchtigkeit im Auto und beugt beschlagenen Scheiben vor.

Was tun bei zugeschneiten Verkehrszeichen?

Sind Verkehrsschilder zugeschneit, aber anhand ihrer Form noch erkennbar, so bleiben sie gültig. Beim achteckigen Vorfahrtsschild ist das einfach. Zum Beispiel runde Zeichen dagegen können mehrere Bedeutungen haben - sind sie zugeschneit oder stark verdreckt, kann nicht erwartet werden, dass Verkehrsteilnehmer sie befolgen.

Wird ein Autofahrer geblitzt, muss er den Angaben zufolge allerdings im Nachhinein beweisen, dass ein Schild nicht zu erkennen war. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist dann ein Wettergutachten vorzulegen, das es kostenpflichtig beim Wetterdienst gibt.

Ortskundige wiederum, die zum Beispiel die lokal vorgeschriebenen Geschwindigkeiten kennen, müssen sich auch ohne gut lesbares Schild daran halten. Wer zum Beispiel auf seinem üblichen Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich nicht auf zugeschneite Schilder berufen.

Kein Knöllchen bei zugeschneitem Parkausweis

Wird das Auto allerdings während des Einkaufs zugeschneit und sind somit korrekt hinter der Frontscheibe platzierte Parkausweise oder Parkscheiben nicht mehr sichtbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen.

In Deutschland gilt zudem die "situative Winterreifenpflicht". Autofahrende sind bei winterlichen Verhältnissen verpflichtet, Winterreifen zu benutzen. Besser als das alte "M+S" Symbol sind Reifen mit dem neuen "Alpine"-Symbol", dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Seit 1. Januar 2018 müssen alle neuen Winterreifen mit diesem Symbol gekennzeichnet sein. Ältere Reifen sowie Ganzjahresreifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Wer auf Ganzjahresreifen setzt, sollte sich vor einer Fahrt in den Schnee über die individuellen Schwächen des Reifenmodells informieren. Und Achtung: Vor der Abfahrt über mögliche abweichende Ausrüstungspflichten im Ausland informieren.

(felt/dpa)
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