Verkehrssünderkartei in Flensburg Die Auswirkungen des neuen Punktesystems

Hamburg · Mit Inkrafttreten der Punktereform zum Mai 2014 ändern sich auch die Tilgungsfristen für Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Mittelfinger und Co.: Diese Strafen drohen
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Foto: dpa, Jens Büttner

Interessant für Autofahrer, die schon mehrere Punkte angesammelt haben: Wenn ihnen neue Einträge drohen und diese vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingetragen werden, ist die Folge, dass die Löschung bestehender Punkte nach altem Recht um weitere zwei Jahre verschoben wird. Darauf weist Daniela Mielchen hin, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Diese Regelung entfällt aber mit der Reform. Deshalb rät Mielchen betroffenen Autofahrern das Eintragen von Punkten durch Rechtseinspruch in den Mai 2014 zu verzögern.

Auch für Kraftfahrer, denen erstmals ein Punkt droht, ergibt sich in der Übergangszeit zwischen alter und neuer Gesetzeslage eine Sondersituation: Werden Punkte vor dem Stichtag in das Flensburger Register eingetragen, gilt eine kürzere Tilgungsfrist. Denn nach derzeit noch geltendem Recht liegt die Tilgungsfrist bei zwei Jahren.

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Foto: shutterstock/ gwolters

Mit der neuen Regelung verfallen Punkte in Folge einfacher Verstöße nach 2,5 und nach groben Verstößen nach 5 Jahren. Maßgeblich dafür, welche Tilgungsfrist gilt, ist der Zeitpunkt des Eintrags in die Flensburger Kartei, also ob der Verstoß vor dem Stichtag 1. Mai 2014 oder später in Flensburg eingetragen wird.

Generell werden im neuen System Delikte je nach Schwere nur noch mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Bisher gilt eine Skala von 1 bis 7 Punkten. Der Führerschein wird künftig nach 8 statt 18 Punkten entzogen. Im September hatte der Bundesrat die Reform des Flensburger Punktesystems für Verkehrssünder gebilligt.

(dpa)
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