Haftungsfragen Probefahrt: Wer zahlt beim Unfall?

Düsseldorf (RP). Die Probefahrt entscheidet oft über die Erfüllung aller Auto-Träume. Doch wer trägt die Kosten, wenn während der Test-Tour etwas passiert? Und wie können sich Privatleute vor Betrügern schützen?

Die Form, die Farbe - alles ist perfekt. Doch wie fährt sich das Traumauto? Diese Frage kann eine Probefahrt beantworten - die rechtlich aber einige neue Fragen aufwerfen kann. Auf der sicheren Seite ist, wer das Auto beim Händler testet: Die Fahrzeuge sind in der Regel angemeldet oder verfügen über ein rotes Kennzeichen.

Bei einen Unfall sind damit alle Ansprüche abgedeckt. Will der Händler sich davon freistellen lassen, muss er darauf hinweisen. Zudem wird er vor der Probefahrt auf die Vorlage von Ausweis und Führerschein pochen, da er sonst den Versicherungsschutz verliert.

Problemfall Privatkauf

Ganz anders liegt der Fall beim Kauf von Privat: Zunächst sollte sich der Interessent vergewissern, dass sein Wunschfahrzeug angemeldet ist und über ein Kennzeichen verfügt. Dann sind zumindest Schäden abgedeckt, die Dritten entstehen.

Der Anbieter sollte sich über den Interessenten informieren, sich Personalausweis und Führerschein zeigen lassen, die Daten notieren und die Probefahrt persönlich begleiten. Verschwindet der vorgebliche Käufer mit dem Auto, kann der Anbieter auf dem Verlust sitzen bleiben. Zum Streitpunkt können Schäden am Auto werden.

Eine Vollkaskoversicherung trägt die in der Regel, aber der Halter wird herabgestuft und eventuell wird eine Selbstbeteiligung fällig. Zumindest in der Theorie sollten sich Käufer und Verkäufer schriftlich einigen, wer welche Schäden übernimmt, so Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Fahrer haftet bei Fahrlässigkeit

Unabhängig davon gilt: Bei grober Fahrlässigkeit oder bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden muss der Probefahrer zahlen - egal, ob er bei einem Händler oder einem Privatanbieter kaufen wollte.

(Rheinische Post)
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