Verkehrsrechtsschutz Ohne Anwaltskosten schnell ans Geld

Erlangen · Eine Verkehrsrechtsschutzpolice hilft Autofahrern nicht nur nach einem Unfall. Auch Streitigkeiten mit Leihwagenfirmen oder beim Fahrzeugkauf sind häufig abgedeckt. Und sogar Fußgänger und Radler können von ihr profitieren.

 Nach einem Unfall zieht sich die Schadensregulierung oft lange hin. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann schneller einen Anwalt einschalten.

Nach einem Unfall zieht sich die Schadensregulierung oft lange hin. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann schneller einen Anwalt einschalten.

Foto: dpa, Guido Schulmann

Die Ampel springt auf Rot. Ein beherzter Tritt auf die Bremse und der Wagen kommt noch rechtzeitig zum Stehen. Der Hintermann schafft es aber nicht mehr: Mit einem lauten Knall fährt sein Auto aufs eigene Fahrzeug auf. Ein solcher Unfall bedeutet Ärger, auch wenn der Fahrer ihn nicht selbst verschuldet hat. Denn hinterher ist es häufig schwer, sein Recht - und damit sein Geld - zu bekommen.

"Fälle, in denen die Versicherungen eine Schadensregulierung über Monate hinziehen, sind leider an der Tagesordnung", sagt Marcus Fischer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Erlangen und Vizepräsident im Verband des deutschen Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA). Häufig weigere sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch, den Schaden in voller Höhe zu begleichen.

Verkehrsrechtsschutzversicherungen schützen vor Anwaltskosten

Der Gang zum Anwalt wird dann unvermeidlich. Das Problem: Die Kosten für den Anwalt und den möglichen Streit vor Gericht übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. "Sie springt lediglich ein, um selbst verursachte Schäden zu begleichen", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist deswegen eine sinnvolle Sache. Sie hilft aktiv, das eigene Recht durchzusetzen und kommt sowohl für Anwaltskosten als auch für Gerichts- und Gutachterkosten auf."

Allerdings bieten die meisten Policen weit mehr, erklärt Sophie Mecchia von der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest. Denn der Versicherungsschutz gelte in der Regel nicht nur, wenn der Versicherte im Auto sitzt, sondern auch, wenn er als Radfahrer oder Fußgänger unterwegs ist. Auch das Leistungsspektrum gehe bei den meisten Anbietern über den Rechtsschutz nach Unfällen hinaus und umfasse auch das Vertrags- und Sachenrecht. Das heißt: "Viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen greifen auch bei Streitigkeiten beim Autokauf, beim Leasing oder mit der Werkstatt", erklärt Mecchia.

Knöllchen ausgenommen

So werden oft auch die Kosten für Verfahren vor Verwaltungsbehörden etwa wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis übernommen. "Allerdings schließen die meisten Versicherer Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr - insbesondere Parkverstöße - aus und erteilen ihre Deckungszusagen nur für solche im fließenden Verkehr", gibt der Verkehrsrechtler Marcus Fischer vom VdVKA zu bedenken. Wer also gegen ein Knöllchen vorgeht, ist nicht versichert.

Die Verkehrsrechtspolicen funktionieren nach dem Baukastenprinzip. "Je mehr Risiken abgedeckt sind, desto teurer wird es", erklärt Mecchia. Bei der Wahl eines Anbieters empfiehlt sie deswegen, die persönliche Lebenssituation zu analysieren. "Man muss sich fragen: Bin ich allein oder habe ich eine Familie? Habe ich ein eigenes Auto oder betreibe ich Carsharing? Erst danach sollte man sich die Angebote der Versicherer anschauen und entscheiden, welches am besten passt."

Mit Fahrer-Rechtsschutz sind Sie auch als Fußgänger versichert

Die Versicherungen sind entweder an einen Fahrer oder an ein Fahrzeug gebunden. "Der Fahrer-Rechtsschutz bietet sich zum Beispiel für Menschen an, die Carsharing machen oder sich regelmäßig den Wagen von Freunden oder Bekannten ausleihen", rät Mecchia. Der Versicherte ist dann auch als Radfahrer oder Fußgänger geschützt. Zwei Punkte seien dabei jedoch zu bedenken. Erstens: Der Rechtsschutz gelte oft nicht, wenn der Fahrer im eigenen, auf ihn zugelassenen Fahrzeug unterwegs sei. Zweitens: "Streit im Vertrags- und Sachenrecht schließen viele Versicherer aus." Wer etwa in Konflikt mit der Mietwagenfirma gerate, habe keinen Rechtsschutz.

Der an ein Fahrzeug gebundene Verkehrsrechtsschutz hingegen eignet sich beispielsweise für Alleinstehende mit eigenem Auto oder für Familien. Auch hier sind die Angebote sehr unterschiedlich: Es gibt Policen für Familien mit einem oder mehreren Fahrzeugen. "Die Tarife unterscheiden sich vor allem darin, wer als Verkehrsteilnehmer alles mitversichert ist", erläutert die "Finanztest"-Redakteurin.

Preisbeispiele sind deswegen - und wegen der vielen Angebote der Versicherer - nur schwer zu geben. So zahlen Familien mit mehren Fahrzeugen ohne Selbstbehalt je nach Anbieter zwischen 74 und 226 Euro im Jahr. Für Singles mit einem Fahrzeug sind es ohne Selbstbehalt zwischen 63 und 130 Euro jährlich. Wegen des geringen Preisunterschieds rät Mecchia immer zu Tarifen ohne Selbstbehalt. Und: "Man sollte beim Abschluss unbedingt darauf achten, dass es keine Wartezeit gibt, dass der Versicherungsschutz also sofort in Kraft tritt."

Zu häufig in Anspruch nehmen sollten Fahrer ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung allerdings nicht: Viele Anbieter behalten sich vertraglich vor, dem Versicherten vorzeitig zu kündigen, wenn er zwei Rechtsschutzschäden im Jahr meldet.

(dpa)
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