Crash wird teuer Nicht umproblematisch: Auto privat verleihen

Berlin (rpo). "Kannst Du mir mal eben Dein Auto?" Na klar, wer sagt da schon nein. Doch ganz so leichtsinnig sollte man sein Fahrzeug nicht an Kollegen, Freunde oder Verwandte abgeben. Denn kommt es zu einem Unfall, kann es für den Halter unter Umständen teuer werden.

Die Haftung sei nicht wie bei einem gewerbsmäßigen Vermieter durch allgemeine Geschäftsbedingungen eindeutig geregelt, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit könne ein Crash für den Fahrzeughalter unter Umständen teuer enden.

So komme bei einer Unfallschuld des Entleihers die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autobesitzers zwar für den Schaden auf und begleiche Personen- oder Sachschäden, die einer dritten Person zugefügt wurden. Folge danach aber die Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse, treffe diese den Halter des Fahrzeugs, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Besteht keine Vollkaskoversicherung, muss der verleihende Fahrzeughalter laut GDV den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst tragen. Natürlich könne er versuchen, das Geld für die Reparatur vom Entleiher wiederzubekommen, merken die GDV-Experten dazu an. Sei dazu aber keine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen, werde dies in der Praxis oft schwierig.

Richtig teuer könne es werden, wenn bei dem Unfall Alkohol im Spiel war oder der Entleiher des Wagens keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Dann kann der Versicherer laut GDV beim Unfallverursacher bis zu 5000 Euro Regress fordern.

Die Versicherungsexperten raten daher, vor dem Verleih des Wagens eine Regelung zu treffen, wer bei einem Unfall für den Schaden oder die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt aufkommt - und dies am besten schriftlich. Denn wenn es ums Geld gehe, höre Freundschaft leider häufig auf...

Bei Bußgeldern und Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist die rechtliche Lage laut GDV wie folgt: Missachtet der Entleiher des Wagens eine rote Ampel, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Fährt er stark alkoholisiert, ist dies sogar eine Straftat. In diesen Fällen wird der Fahrer des Wagens in Haftung genommen. Er muss somit Bußgeld oder die Kosten einer Strafanzeige aus seiner Tasche bezahlen. Der Eigentümer und Verleiher des Wagens hat mit diesem Vorgang nichts zu tun.

(ddp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort