Vorsicht an Halloween Nicht maskiert ans Steuer

Düsseldorf · Am letzten Abend des Monats Oktober bevölkern wieder Monster, Hexen und Vampire die Straßen. Beim Autofahren darf die Maskerade aber nicht übertrieben werden. Und auf Kinder muss besonders geachtet werden.

Mit Halloween-Maske sollte man nicht Auto fahren - Bobby-Car ist aber okay.

Mit Halloween-Maske sollte man nicht Auto fahren - Bobby-Car ist aber okay.

Foto: SP-X

Hüte, Bärte, Perücken und dicke Brillen behindern Sicht und Bewegungsfreiheit, was gefährliche Folgen haben kann. Außerdem droht bei einer Kontrolle laut der ARAG-Versicherung ein Bußgeld von zehn Euro. Wird der maskierte Fahrer geblitzt und ist nicht eindeutig zu erkennen, kann das Führen eines Fahrtenbuchs verordnet werden.

Schlimmer wird es im Falle eines Unfalls: Maskierten kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, die Kaskoversicherung kürzt dann unter Umständen ihre Leistungen.

Besser ist es, die Verkleidung im Kofferraum zu deponieren und erst vor Ort anzuziehen — oder gleich auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. Dann muss man auch bei den Getränken nicht so genau hinschauen.

Auch wer nicht selbst mitfeiert, sollte den Abend im Kalender anstreichen. Denn in der Dunkelheit sind viele verkleidete Kinder unterwegs, die sich nicht immer verkehrskonform verhalten, warnt der Auto- und Reiseclub ARCD Club.

Er rät Eltern daher, ihre Kinder auffällige Kleidung mit Reflektoren anziehen zu lassen. Dadurch ließe sich die Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr von 30 Metern auf bis zu 160 Metern erhöhen.

Darüber hinaus macht der ARCD auf die verschiedenen Haftungsfälle aufmerksam: Erst nach Vollendung des zehnten Lebensjahres haften Kinder für verursachte Schäden beim Unfallgegner. Vorsätzlich herbeigeführte Blessuren an gegnerischen Fahrzeugen hingegen müssen bereits von Kindern ab dem siebenten Lebensjahr respektive deren Eltern beglichen werden.

(SP-X)
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