Urteil des Bundesgerichtshofs Kein Kauf-Rücktritt bei kleine Sachmängeln

Karlsruhe (RPO). Verbraucher können vom Kauf etwa eines Autos nur dann zurücktreten, wenn erhebliche Sachmängel vorliegen. Alle Mängel, deren Beseitigung weniger als ein Prozent des Kaufpreises kosten, sind unerheblich und rechtfertigen nicht zum Kaufrücktritt, wie der Bundesgerichtshof in einem verkündeten Urteil entschied.

Im aktuellen Fall hatte der Kläger ein Wohnmobil für rund 134.000 Euro gekauft und wollten davon zurücktreten, weil das Fahrzeug nach der Übergabe vier Mal nachgebessert werden musste. Der BGH bezeichnete dies jedoch als "unerheblich", da die Reparaturkosten weniger als ein Prozent des Kaufpreises betrugen. (AZ: VIII ZR 202/10).

(AFP/nbe)
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