Straßenverkehr Hier drohen ab sofort höhere Bußgelder

Düsseldorf · Wer mit dem Handy beim Auto- oder Fahrradfahren hantiert, riskiert ab sofort empfindliche Strafen - denn nun gelten dafür deutlich höhere Bußgelder. Auch das Blockieren von Rettungsgassen auf der Autobahn wird ab jetzt härter geahndet. Alle Neuerungen im Überblick.

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Flensburg - wofür es wie viele Punkte gibt

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Der Bundesrat hat die verschärften Strafen bereits im September beschlossen, kurz vor der Bundeststagswahl. Nach der Veröffentlichung der Änderungen im Bußgeldkatalog und der Straßenverkehrsordnung im Bundesgesetzblatt am 18. Oktober sind sie einen Tag später in Kraft getreten.

Auf welche Änderungen sich Verkehrsteilnehmer nun einstellen müssen, haben wir hier zusammengefasst:

  • Handy am Steuer/Handy am Lenker

Eigentlich müsste es heißen: "elektronisches Gerät" am Steuer. Fielen bislang nur Handys und fest verbaute Autotelefone unter das Verbot, sind es laut Bundesgesetzblatt nun "Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder". Auch der Gebrauch von Videobrillen ist verboten.

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Was Autofahrer wissen wollen

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Lediglich wenn das Fahrzeug steht und der Motor "vollständig ausgeschaltet ist", dürfen die Geräte genutzt werden. Auch hier wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, denn bislang waren Autofahrer, deren Wagen den Motor an der Ampel automatisch ausschalten (Start-Stopp-Automatik), nicht zu belangen. Dazu wurde der Passus "das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne" eingefügt.

Wer mit einem der verbotenen elektronischen Geräte am Steuer erwischt wird, muss 100 Euro Bußgeld zahlen (bisher 60 Euro) und bekommt einen Punkt in Flensburg. Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, dazu kommt ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, werden 200 Euro fällig plus ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei.

Wer Handy & Co auf dem Fahrrad benutzt, muss künftig 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.

  1. Gesichtsverhüllung

Stark gesichtsverhüllende Masken und Schleier sind hinter dem Steuer ab sofort verboten. Es muss klar erkennbar sein, wer das Fahrzeug fährt. Ziel ist, bei automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin effektiv feststellen zu können. Bei Verstößen drohen 60 Euro Buße. Hüte, Kappen oder Kopftücher bleiben erlaubt, wenn sie das Gesicht freilassen. Auch Sonnenbrillen und - wichtig fürs Rheinland - Karnevalsschminke sind weiter gestattet.

  1. Behindern von Rettungskräften

Drastische Strafen drohen Autofahrern, die etwa bei stockendem Verkehr auf der Autobahn den Weg für Rettungskräfte versperren. Statt bislang 20 werden dafür jetzt 200 Euro Strafe fällig - in besonders schweren Fällen drohen 320 Euro Strafe plus ein Monat Fahrverbot.

Wer Polizei- oder Rettungswagen im Einsatz keinen Platz macht - unabhängig von einer Rettungsgasse -, dem drohen mindestens 240 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot.

  1. Raser und illegale Autorennen

Wer ein illegales Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Wird dabei jemand verletzt oder getötet, kann der Gefängnisaufenthalt bis zu zehn Jahre dauern. Bislang kamen Teilnehmer an diesen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot davon. Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden.

(csr)
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