Infos Zehn Fakten zum Umtausch eines Führerscheins
1. Warum muss der Führerschein getauscht werden?
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 gegen einen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Die Maßnahme dient der Vereinheitlichung, aber auch der Steigerung der Fälschungssicherheit der Dokumente
2. Wer muss wann tauschen?
Der Umtausch erfolgt gestaffelt und soll innerhalb der kommenden zwölf Jahre abgeschlossen sein. Los geht es mit den Jahrgängen 1953 bis 1958.
3. Wo findet der Austausch statt?
In der jeweiligen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts.
4. Was kostet der Tausch?
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an.
5. Welche Dokumente muss man mitbringen?
Man braucht den gültigen Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto.
6. Was gilt für den Motorradführerschein?
Für Motorradfahrer gilt das gleiche wie für Pkw-Fahrer, auch sie müssen zu den genannten Fristen den Führerschein tauschen.
7. Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der EU-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren, danach muss er erneut ausgetauscht werden.
8. Was macht ein Passbild biometrisch?
Das Gesicht muss frontal, mit neutralem Gesichtsausdruck, gut ausgeleuchtet und vor strukturlosem Hintergrund aufgenommen worden sein.
9. Erlischt die Fahrerlaubnis nach dem Ablaufen der Frist?
Nein, sie erlischt nicht, nur die Gültigkeit des Dokuments ist dann abgelaufen.
10. In welchen Ländern ist der neue Führerschein gültig?
Die neue EU-Fahrerlaubnis ist in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gültig.

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