Fristen für den Führerschein-Zwangsumtausch Führerschein umtauschen - Diese Fristen gelten jetzt

Seit dem Jahr 2022 müssen rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Wer davon betroffen ist, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier.

Führerschein umtauschen: Zehn wichtigsten Fakten, die man beim Umtausch des Führerscheins beachten muss
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Zehn wichtigsten Fakten, die Sie beim Umtausch des Führerscheins beachten müssen

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Foto: dpa/Federico Gambarini

Warum muss man den Führerschein umtauschen?

 "Es geht dabei darum, dass die Führerscheine in fälschungssichere Dokumente umgetauscht werden müssen", sagt der Automobilclub. Hintergrund ist eine vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2019 beschlossene Direktive. Demnach, so das Bundesverkehrsministerium, müssen Führerscheine "zur Umsetzung europäischer Vorgaben" umgetauscht werden. "Es geht dabei um die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen. Die alten Führerscheine werden dann entwertet, so dass alle in der Europäischen Union im Umlauf befindlichen Fahrzeugpapiere ein einheitliches Muster erhalten", heißt es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums. Ein wichtiger Punkt sei hierbei die Erfüllung der Anforderungen an die Fälschungssicherheit der Dokumente. 

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich gilt: Jeder alte, deutsche Führerschein muss in einen neuen EU-Führerschein getauscht werden. Nur die jeweilige Umtauschfrist unterscheidet sich – und das teils ganz gravierend. Denn die Umtauschaktion verläuft natürlich gestaffelt, so dass nicht alle Führerscheine auf einmal gegen einen neuen Führerschein eingetauscht werden müssen. Denn das wäre natürlich logistisch völlig unmöglich. Somit sind von jetzt an bis zum geplanten Ende der Aktion immerhin noch zwölf Jahre Zeit. Ziel ist, dass alle EU-Bürger nach Ablauf der Fristen, die für die jeweiligen Mitgliedsländer gelten, die neuen und fälschungssicheren EU-Führerscheine haben. 

Ist der EU-Führerschein eigentlich ein ganz neues Dokument?

Genau genommen nicht. Und so mancher Bürger, der vielleicht seine Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung – etwa Fahren unter Alkoholeinfluss, stark überhöhter Geschwindigkeit oder anderer Ordnungswidrigkeiten – abgeben musste, oder dem der alte Führerschein etwa gestohlen wurde, wird den neuen Führerschein bereits in der Brieftasche haben. Zumindest dann, wenn das nach 1999 geschehen ist. Denn damals, zum Januar 1999, wurde der EU-Führerschein in Deutschland in Umlauf gebracht. Er ist in allen EU-Ländern gültig, dazu auch in den Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Der EU-Führerschein ist eine kleine Plastikkarte in Größe einer EC-Karte – und sieht in jedem EU-Land gleich aus. Die jetzige Umtauschaktion ist die konsequente Fortführung der im Januar 1999 eingeführten zweiten EU-Führerscheinrichtlinie.

Wie funktioniert der Führerschein-Umtausch?

Zuständig für den Austausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Das Bundesverkehrsministerium rät, sich frühzeitig für einen Termin mit der Behörde in Verbindung zu setzen. "Das gilt besonders für die jetzt anstehenden Personengruppen, da hierbei vermutlich noch die coronabedingten Änderungen der Sprechstunden vor Ort gelten dürften", sagt ein Sprecher der Regierung. Um den Umtausch möglichst reibungslos und schnell vonstattengehen zu lassen, sollte man die benötigten Dokumente bereithalten. Diese sind: der gültige Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto. Die allermeisten Menschen werden indes nicht dort wohnen, wo sie ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. "In diesem Fall muss man sich eine sogenannte Karteikartenabschrift besorgen. Diese wird von der Behörde ausgestellt, die die Fahrerlaubnis ursprünglich erteilt hat – sie kann telefonisch, per Post oder auch online beantragt werden", sagt der Ministeriumssprecher. Die Abschrift kann auch direkt an die aktuelle Behörde geschickt werden. Eine Besonderheit betrifft die Inhaber von Führerscheinen der Klassen C, CE, C1C1E und der Klasse D. Für die Klassen C – also die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer – müssen die Besitzer einen Sehtest und einen Gesundheitsnachweis vorlegen. Für die Klasse D – Busfahrer – ist zudem ein Gesundheitsgutachten beizubringen. 

Wie viel kostet der Führerschein-Umtausch?

Da es sich beim Austausch um einen Verwaltungsakt handelt, fällt auch eine Gebühr an. Diese beträgt 25 Euro und ist beim Austausch direkt zu bezahlen. Dabei ist es übrigens egal, um welche Fahrerlaubnis es sich handelt. "Ob es der alte rosa Führerschein ist oder schon ein Plastikkärtchen, spielt dabei keine Rolle", sagt der ADAC. Auch die Klassen sind egal – ob die Klassen A, die Klasse C1 oder die Klasse D auf der Fahrerlaubnis vermerkt sind, hat für die Höhe der Gebühr für den Austausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein keinen Einfluss.  

Welche Fristen muss man beim Führerschein-Umtausch beachten?

Es sind zwar für die Austausch-Aktion viele Jahre veranschlagt, dennoch müssen viele Jahrgänge schon jetzt anfangen, über den geplanten Umtausch zumindest nachzudenken. "Das betrifft vor allem die Jahrgänge 1953 bis 1958. Denn entscheidend ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers – und nicht der Zeitpunkt, zu dem man die Fahrerlaubnis bekommen hat", sagt das Bundesverkehrsministerium. Allerdings gilt das zunächst nur dann, wenn die Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 einschließlich ausgestellt worden ist.

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssten eigentlich bis zum 19. Januar 2022 den alten Führerschein gegen einen neuen Führerschein eingetauscht haben. Allerdings soll die Frist um ein halbes Jahr verlängert werden (19. Juli 2022). Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben bis zum 19. Januar 2023  Zeit, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 und die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025.

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt eine längere Frist. "Hier wird auch nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt getauscht", sagt das Ministerium. Von 1999 bis 2001 hat man bis zum 19. Januar 2026 Zeit, von 2002 bis 2004 bis 2027, von 2005 bis 2007 bis 2028 und dann jeweils im Jahresrhythmus für die Ausstellungsjahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012. "Der letzte Jahrgang ist dann bis zum 19. Januar 2033, dem Ende der Umtauschfrist, umzutauschen – zudem betrifft es die Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden", heißt es beim Ministerium. Eine weitere, letzte Besonderheit betrifft die Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren sind – und noch über einen gültigen Führerschein verfügen, den sie auch noch benutzen. Denn in diesen Fällen ist das Ausstellungsjahr egal – die Frist zum Umtausch läuft in jedem Fall erst am 19. Januar 2033 ab.

Kann man auch einfach so den neuen EU-Führerschein beantragen?

Ja, auch das sei möglich, heißt es beim Bundesverkehrsministerium, man sei diesbezüglich an keinerlei "frühestmöglich-Fristen" gebunden. Das bedeutet, dass jeder Bürger in Deutschland, der einen der alten Führerscheine besitzt, unabhängig von seinem jeweiligen Alter sowie dem jeweiligen Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis, diese zu jeder beliebigen Zeit umtauschen kann – solange der Zeitpunkt vor den jeweiligen Fristen liegt. "Nur diese dürfen nicht überschritten werden", betont der Ministeriumssprecher. Sollte man also vergesslich sein, was Termine angeht, die weit in der Zukunft liegen, dann bietet es sich also an, den Umtausch möglichst bald vornehmen. 

Führerschein umtauschen: Muss man eine Prüfung nachholen?

Das ist an dieser Stelle die gute Nachricht für alle Inhaber eines Pkw-Führerscheins oder eines Motorrad-Führerscheins, die vielleicht von einem Führerschein-Zwangsumtausch reden: Man muss keine Prüfung nachholen, wenn man den Umtausch vornimmt. Auch sonst sind keine neuerlichen Gesundheitsuntersuchungen oder andere Prüfungen damit verbunden. "Diese bestehen nur weiterhin für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung, etwa für Berufskraftfahrer oder Busfahrer", sagt der Sprecher des Verkehrsministeriums. 

Führerschein umtauschen: Droht eine Strafe wenn man die Frist verpasst?

Nun müssen die meisten Menschen sich nicht allzu sehr beeilen, was den Umtausch zum neuen EU-Führerschein angeht. Das ist einerseits natürlich recht beruhigend, weil so der Druck nicht allzu groß ist. Andererseits – je weiter eine Frist entfernt ist, umso größer ist die Gefahr, dass man sie vergisst. Daher lohnt es sich schon, sich eine Erinnerung im Kalender zu vermerken. Denn wie es bei Verwaltungsakten üblich ist, droht beim Vergessen und damit dem Überschreiten der Frist eine Strafe. "Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig, wenn man vergisst den Umtausch fristgerecht vorzunehmen", sagt der Ministeriumssprecher. Das mag verschmerzbar sein, aber man sollte dabei genau im Hinterkopf behalten, dass man im Ausland mit alten Dokumenten Probleme bekommen kann. Hier kommt zum Tragen, dass der alte Führerschein zwar seine Gültigkeit verliert, aber damit nicht die Fahrerlaubnis an sich erlischt. Das heißt: Man ist im Auto ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs – was im Zweifelsfall sogar vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank enden kann. Daher sollte man den jeweiligen Termin auf jeden Fall im Blick behalten und nicht versäumen. 

Wie oft muss der Führerschein umgetauscht werden?

Dieses Thema behandelt letztlich die Frage, wie lange der EU-Führerschein nach der Ausstellung seine Gültigkeit behält. Und diese Frage ist absolut berechtigt – und ebenfalls nicht unwichtig. Denn im Vergleich zum alten rosa Führerschein oder den noch älteren grauen "Lappen", die heutzutage allerdings nur noch wenige Menschen besitzen, ist der neue EU-Führerschein nicht unbegrenzt gültig. "Das dient auch der Erhöhung der Fälschungssicherheit der Dokumente. Denn oft werden Namen geändert – etwa, wenn man heiratet oder wenn man sich wieder scheiden lässt. Und dann stehen die falschen Namen im Führerscheindokument – unterschiedlich zu jenen im Personalausweis etwa", sagt der Ministeriumssprecher. Ein weiterer Grund ist die Erneuerung des biometrischen Lichtbildes, da sich auch die Physiognomie des Dokumentenbesitzers im Laufe von 15 Jahren bisweilen sehr deutlich verändern kann. Und damit wird potenziellen Fälschungsmöglichkeiten noch ein weiterer Riegel vorgeschoben. Denn die Zuordnung von Dokument und Inhaber sollte auf diese Weise gegeben und erhalten sein – und wenn jemand etwa eine neue Frisur, andere Haarfarbe und etwa eine neue Brille hat, als auf dem alten Passbild zu sehen ist, ist das ebenfalls im Falle des Falles eine Möglichkeit zur Fälschung und der Irreführung der Behörden.  

Was ist ein biometrisches Passbild?

Hübsch lachen geht bitte nur anderswo – denn auf einem biometrischen Passbild zählt der individuelle Gesichtsausdruck, der ein Gesicht somit von normal vielleicht zu attraktiv oder zumindest ganz individuell anders werden lässt, nichts. Genau genommen muss man es sogar so ausdrücken: All das hat darauf nichts zu suchen. Denn es gibt mehrere Anforderungen und Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Passbild den Stempel biometrisch erhält – und damit auf einem Personalausweis oder eben dem neuen EU-Führerschein verwendet werden darf. Zum einen muss die Aufnahme frontal sein, also von vorne, der Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein. Dann muss der Hintergrund strukturlos sein, also beispielsweise hellgrau oder blau. Besonders wichtig ist, dass der Gesichtsausdruck neutral zu sein hat, also nicht durch ein breites Lachen mit offenem Mund verändert ist. Nicht zuletzt ist eine gute Ausleuchtung des Gesichts nötig, so dass keine Reflexionen oder Schatten auf dem Gesicht oder dem Hintergrund zu sehen sind. Biometrische Passbilder können etwa vom Fotografen oder in einem entsprechenden Automaten aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte man bei der ausstellenden Behörde nachfragen, ob das Bild die nötigen Kriterien erfüllt. 

Darf man mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?

Nein, das darf man nicht. Und zwar nicht deswegen, weil man dann grundsätzlich nicht mehr mit dem Pkw oder dem Motorrad unterwegs sein dürfte. Sondern weil das Dokument, das einem die Erlaubnis zum Fahren erteilt, ungültig geworden ist. Mit anderen Worten: Es gilt die gleiche Rechtslage, sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland, als wenn man mit einem anderen abgelaufenen Ausweisdokument angetroffen wird – man sollte es tunlichst vermeiden, um Ärger aus dem Weg zu gehen. 

(ww)
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