Alternative für Berufspendler Fahren und Sparen im Team

Düsseldorf (RPO). Die steigenden Spritpreise ärgern jeden Autofahrer. Welche Alternativen gibt es? Für Berufspendler rückt ein Modell ins Rampenlicht, das es schon immer gab, aber nun neue Blüten treibt: Die Fahrgemeinschaft.

Fahrgemeinschaften: Zusammen geht's billiger
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Fahrgemeinschaften: Zusammen geht's billiger

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Vor allem für Berufspendler ist nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern der Umstieg auf Fahrgemeinschaften vorteilhaft. Immer mehr Autofahrer suchen Gleichgesinnte für Fahrgemeinschaften über das Internet. Dies gilt vor allem für Nordhein-Westfalen, das Rhein-Main-Gebiet sowie Stuttgart, Hamburg und München. Nach Städten geordnet, werden Mitfahrer für ähnliche Strecken gesucht.

Ein Auto mit üblicherweise fünf Sitzplätzen ist oftmals nur zu 20 Prozent ausgelastet, was weder unter wirtschaftlichen noch ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. "Leider ist es gar nicht so einfach, Mitfahrer zu finden und sich dann darauf einzulassen, einen bestimmten Teil seines Lebens mit fremden Menschen zu verbringen. Oft lösen sich diese Gruppen wieder auf, weil sich die Leute nicht morgens und abends bequatschen lassen wollen oder der eine oder andere unpünktlich ist", schildert Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordhein-Westfalen in Düsseldorf die Probleme der mobilen Gemeinschaftsbildung.

Steuerlich gleichgestellt

Grundsätzlich, empfiehlt der Verbraucherschützer, müssen sich alle Beteiligten darauf verständigen, wie die anfallenden Kosten beglichen werden sollen. Sieverding nennt ein Modell: Eine Pauschale von 20 Cent pro gefahrenen Kilometer erleichtert die Abrechnung und deckt ungefähr die Benzin- und Nebenkosten bei einem kleineren Wagen. Dies dividiert man durch die Anzahl der Insassen. Das ergibt den Anteil, den jeder zahlen muss. Beispiel für einen Fahrer, zwei Mitfahrer, Hin- und Rückweg mit 60 Kilometern - 60 mal 20 geteilt durch drei Teilnehmer ergeben vier Euro pro Tag.

Man kann die Kosten auch komplizierter mit Wertverlust, Kapitalverzinsung, Steuer und Versicherung berechnen. Dafür gibt es vom ADAC und der Stiftung Warentest entsprechende Formulare und Informationen. Wichtiger zu wissen ist vielleicht, dass Fahrgemeinschaften und Alleinfahrer steuerlich gleichgestellt sind. Die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer kann man auch als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft geltend machen.

Verschuldet bei einer Fahrgemeinschaft der Fahrer oder Halter einen Unfall, trägt dessen Haftpflicht-Versicherung sämtliche Schäden der Insassen inklusive Schmerzensgeld. "Eine zusätzliche Insassenversicherung muss also nicht abgeschlossen werden. Und auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg zahlt ohnehin die gesetzliche Unfallversicherung", erklärt Sieverding.

Car-Sharing weniger empfehlenswert

Als weniger empfehlenswert für Berufspendler erweist sich nach Ansicht der Verbraucherschützer das sogenannte Car-Sharing. "Die Verbraucher nutzen das Auto nur wenige Stunden; die meiste Zeit steht es auf dem Firmenparkplatz. Die Car-Sharing-Firmen stellen jedoch nicht nur die gefahrenen Kilometer, sondern auch die genutzte Zeit dem Kunden in Rechnung", erläutert Sieverding den Haken an der Rechnung.

Beim organisierten Car-Sharing wird man Mitglied in einer entsprechenden Organisation am Wohnort. Dafür fallen Aufnahmegebühr, Kaution und monatlicher Mitgliedsbeitrag an. Abgerechnet wird nach einem kombinierten Zeit-/Kilometertarif. Die einfachere Variante, sich ein Auto zu teilen, ist das private Car-Sharing mit Familienmitgliedern, Verwandten oder Freunden. Um Ärger vorzubeugen, sollten aber vorher unbedingt rechtliche Details wie Versicherung, Nutzungs- und Haftungsbedingungen schriftlich geklärt werden.

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