Welche Fahrzeuge man damit fahren darf Diese Führerscheinklassen gibt es in Deutschland

Düsseldorf · 1, 2, 3, 4, 5 - vor 1999 war die Welt der Führerscheinklassen noch sehr überschaubar. Mittlerweile besteht die Liste der Fahrerlaubnisklassen aus unzähligen Buchstaben- und Zahlenkombinationen. Ein Überblick.

 Ein Füherschein.

Ein Füherschein.

Foto: dpa

In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen, angefangen vom Kleinkraftrad, über Kraftfahrzeuge der Klasse B bis hin zu Zugmaschinen der Klassen T und L. Die Vorschriften, was man womit fahren darf, erinnern teilweise an ein bürokratisches Monster. Welche Führerscheinklasse man für welche Fahrzeuge braucht, zeigt unsere Übersicht:

  • Pkw

B/BF17 - Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17 (BF17)")

Nur für Deutschland gilt: Die Klasse B gilt auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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B96 - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Bei der Klasse B96 handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung

BE/BE17 - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung

  • Motorrad

AM - zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

- Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren.

- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren. Zudem darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen - im Falle von Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien.

Mindestalter: 16 Jahre

A1 - für Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg. Die Klasse gilt auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

A2 - für Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre

A - gilt für alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mindestalter: 21 Jahre

  • Lkw

C1 - Kraftfahrzeuge – ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre, Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung

C1E - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3500 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Mindestalter: 18 Jahre, Besitz der Führerscheinklasse C1 ist Voraussetzung

C - Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Erlaubt sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung

CE - Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Besitz Führerscheinklasse C ist Voraussetzung

  • Bus

D1 - Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A), die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und nicht länger sind als 8 Meter. Erlaubt sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Besitz Führerscheinklasse B ist Voraussetzung

D1E - Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Besitz Führerscheinklasse D1 notwendig

D - Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A), die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Erlaubt sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre, Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung

DE - Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre, Besitz der Führerscheinklasse D ist Voraussetzung

  • Zugfahrzeuge

L - Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie dürfen höchstens eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erreichen (mit Anhänger 25 km/h). Gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und für Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

T - Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Die Zugmaschinen müssen nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h und 18 Jahre bei 60 km/h

(csr)
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