Eiskratzer, Batterietausch und Co. Die schlimmsten Fehler im Auto-Winter

Düsseldorf (RPO). Mit dem Eiskratzer über die Windschutzscheibe, die Batterie tauschen oder falsch Starthilfe leisten – bei eisigem Wetter können Autofahrer eine Menge falsch machen. Was Sie bei Eis und Schnee auf keinen Fall tun sollten, erfahren Sie hier.

Zehn krasse Winterfehler der Autofahrer
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Düsseldorf (RPO). Mit dem Eiskratzer über die Windschutzscheibe, die Batterie tauschen oder falsch Starthilfe leisten — bei eisigem Wetter können Autofahrer eine Menge falsch machen. Was Sie bei Eis und Schnee auf keinen Fall tun sollten, erfahren Sie hier.

Split und Steine sind härter als Glas. Gerade, wenn das Winterwetter schon eine Weile andauert, verbietet sich das morgendliche Freikratzen einer vereisten Windschutzscheibe. "Es entstehen kleine Kratzer. Die Gefahr geblendet zu werden, erhöht sich", warnt Sabine Götz.

Die Sprecherin des Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main empfiehlt, die Scheibe vorher mit Eisspray einzusprühen. "Lassen Sie es eine Weile einwirken. Dann können Sie das Eis mit der Gummilippe des Eiskratzers entfernen", lautet der Ratschlag der Expertin.

Ein weiterer Fehler: Die Wischanlage streikt. Warum? Weil Sie zugefroren ist. "Manchmal versuchen Autofahrer, den Frostschutz mit eigenen Mixturen zu ersetzen", kennt Sabine Götz eine der typischen Ursachen in einem solchen Fall. Geradezu klassisch ist, dass Frostschutz komplett vergessen wurde oder der Vorratsbehälter leer ist.

Deswegen sollten Sie immer den Stand kontrollieren (am besten bis minus 20 Grad) und ein-/ zweimal die Waschanlage betätigen, damit die Düsen nicht verklumpen. Wenn sie wirklich zugefroren sind, hilft nur die Fahrt in eine Tiefgarage oder ein Parkhaus.

Nächster Klassiker: Die Starthilfe. Immer häufiger kommt es zu Pannen am vermeintlich startbereiten Spenderauto. "Ursache ist eine defekte Batterie am liegengebliebenen Fahrzeug und eine Rückkopplung in einem Neuwagen voller Elektronik", erklärt die AvD-Sprecherin, warum eine an sich gut gemeinte und richtig durchgeführte Übertragung oft schief geht. "Selbst ein Kabel mit Überspannschutz verhindert nicht in jedem Fall, dass die Elektronik in der Werkstatt neu geladen werden muss", so Götz.

Da sind wir beim nächsten Fehler: In bester Absicht wollen Sie vor dem Winter die Batterie tauschen und klemmen Sie deswegen ab. Die Folge ist dieselbe wie bei der Starthilfe: "Eine gewisse Grundladung muss für die Elektronik immer erhalten bleiben", sagt Sabine Götz. Näheres lasse sich bei Werkstätten erfragen oder ergebe sich beim Blick in die Betriebsanleitung.

Schließlich: Eingeschneite Verkehrsschilder darf man nicht einfach ignorieren. Der AvD weist darauf hin, dass ein zugeschneites Stoppschild allein an der achteckigen Form zu erkennen sei. Ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeute immer "Vorfahrt gewähren".

"Die Formen der Schilder helfen also dabei, die Verkehrszeichen zu identifizieren", erläutert AvD-Juristin Dorothee Lamberty. Wer einen Verstoß gegen ein solches Verkehrszeichen begehe und von der Polizei gestoppt werde, komme um ein Bußgeld wohl nicht herum. Vor allem für Ortskundige und Anwohner ist es schwierig, sich damit herauszureden, dass ein Verkehrszeichen zugeschneit gewesen sei.

Dass innerorts Tempo 50 gilt, wird bei Autofahrern als bekannt vorausgesetzt. Sind aber auf der Autobahn die Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung zugeschneit und ist somit ein Tempolimit nicht erkennbar, drohen nicht unbedingt Konsequenzen. Man muss allerdings nachweisen, dass das Schild zum "Tatzeitpunkt" tatsächlich nicht sichtbar war.

Dieser Nachweis kann problematisch sein. "Ereignet sich bei schwierigen Witterungsverhältnissen ein Unfall, kann dem Fahrer trotz zugeschneitem Schild zur Last gelegt werden, die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst zu haben", sagt Lamberty. Damit drohen bis zu 145 Euro Geldbuße und drei Punkte in Flensburg.

Parkplatzsuchenden empfiehlt der AvD, sich vor Abstellen ihre Autos zu vergewissern, ob Halte- oder Parkverbotschilder vorhanden sind. Insbesondere in Städten muss man mit entsprechenden Regelungen rechnen. Jeder Fahrer hat eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn er sein Fahrzeug abstellt.

(ddp/RPO)
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