Jecke Jahreszeit Die krassen Karnevalsirrtümer der Autofahrer

Düsseldorf (RPO). In den jecken Tagen ist die Versuchung wieder groß. Auch nach zwei, drei Bierchen: Finger weg vom Steuer, lautet der eindringliche Rat. Schlimme Karnevalsirrtümer haben schon viele Autofahrer den Lappen gekostet.

Sieben krasse Karnevalsfehler der Autofahrer
Infos

Sieben krasse Karnevalsfehler der Autofahrer

Infos
Foto: ddp

Lachen, singen, tanzen, dazu ein paar Bierchen und Schnäpschen - das gehört bei vielen einfach zu Karneval oder Fasching dazu. Gerade in der "jecken" Zeit lassen sich sogar zahlreiche, sonst eher nüchtern handelnde Menschen dazu animieren mitzutrinken. Und dies ohne auf den Alkoholkonsum zu achten.

"Häufig wird anschließend der eigene Promillepegel unter- und die Leistungsfähigkeit am Steuer überschätzt", schildert Marion Pieper-Nagel vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn ihre Beobachtungen. Doch nicht nur das. "Finger weg" vom Steuer gilt nach exzessivem Bier-, Schnaps- oder Weinkonsum auch noch am nächsten Morgen. Denn gerade mal 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde durchschnittlich im Körper abgebaut. Der Restalkohol hält deshalb viel länger vor, als so mancher denkt.

Wer also auf Nummer sicher gehen will, lässt sein Fahrzeug stehen. "Doch die Erfahrung zeigt, dass für zahlreiche Menschen an den tollen Tagen rund um Rosenmontag Alkohol am Steuer eben kein Tabu ist", weiß der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim und warnt: "Der Griff zum Zündschlüssel, um eben mal nach Hause zu fahren, kann fatale Folgen für sich und andere haben." Dies zeigten jedes Jahr die Bilanzen der Polizei. Sie belegten, dass sich gerade zur Karnevalszeit die Unfälle häufen, bei denen Alkohol im Spiel war.

Das Gläschen zu viel kommt erwischte Fahrer meist teuer zu stehen, denn bei Alkohol am Steuer hört für jeden Richter der Spaß auf. Was viele nicht wissen: Schon bei einem Alkoholspiegel von nur 0,3 Promille gibt es bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR). Auch ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie eine saftige Geld- oder sogar Freiheitsstrafe sind die Folgen - egal ob der angetrunkene Lenker den Unfall selbst verursacht hat oder nicht.

Eine Mitschuld

"Aufgrund des Alkoholkonsums wird in einem solchen Fall eine Mitschuld angenommen", erläutert DVR-Fachfrau Pieper-Nagel die gesetzgeberische Sichtweise und verweist darauf, "dass wissenschaftliche Untersuchungen längst bewiesen haben, dass schon nach einem Glas Bier oder Wein die Fahrtüchtigkeit deutlich eingeschränkt sein kann". Zu den weiteren beliebten Irrtümern gehört unter anderem die Auswirkung einer Trunkenheitsfahrt auf den Versicherungsschutz.

(ddp/kpl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort