Ratgeber: Das richtige Autokennzeichen für Cabrio und Oldtimer

Düsseldorf · Anfang April beginnt wieder die Traumwagen-Saison. Vor die erste Ausfahrt mit Cabrio oder Oldtimer hat der Gesetzgeber aber eine Startgebühr gesetzt.

 Wenn die Sonnenstrahlen schon wieder wärmen, träumt so mancher Autofan von einer Ausfahrt mit Cabrio oder Oldtimer.

Wenn die Sonnenstrahlen schon wieder wärmen, träumt so mancher Autofan von einer Ausfahrt mit Cabrio oder Oldtimer.

Foto: SP-X

Wenn die Sonnenstrahlen schon wieder wärmen, träumt so mancher Autofan von einer Ausfahrt mit Cabrio oder Oldtimer. Wer sich ein automobiles Schätzchen zugelegt hat, muss vor der ersten Ausfahrt zur Zulassungsstelle, wo verschiedene Optionen auf ihn warten. Je nach Nutzung sind einige Alternativen sinnvoller als andere.

Vielen Cabrio- oder Oldtimer-Besitzern sind ihre wertvollen Fahrzeuge zu schade, um sie den Widrigkeiten winterlicher Straßenverhältnisse auszusetzen. Nur wenn das Wetter halbwegs beständig und die Straße salzfrei ist dürfen die Schätzchen aus der Garage. Ideal für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden ist das Saisonkennzeichen.

Das Auto ist damit temporär zugelassen, der Zeitraum ist zwischen zwei und elf Monaten frei wählbar, gängig ist zum Beispiel April bis Oktober. Das Nummernschild bekommt einen Zusatz mit den Monatsziffern, mit dem Startmonat ist das Fahrzeug automatisch zugelassen, ohne, dass man jedes Mal extra aufs Amt müsste.

Mit Ablauf des Zeitraums — im oben genannten Beispiel also ab November — ist das Auto aber auch automatisch abgemeldet. So darf es nicht einmal auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Finanzieller Vorteil: Die Kfz-Steuer fällt nur für den Nutzungszeitraum an, auch die Versicherung ist günstiger.

Wer das ganze Jahr spontan auf seinen Zweitwagen zurückgreifen will, fährt mit dem Wechselkennzeichen besser, das es seit einigen Jahren gibt. Dabei teilen sich zwei Pkw ein Nummernschild, logischerweise kann dann immer nur eines der Fahrzeuge gefahren werden.

Weil das jeweils andere dann strenggenommen abgemeldet ist, darf es nicht im öffentlichen Raum geparkt werden. Für Laternenparker sind Wechselkennzeichen daher keine sinnvolle Option. Entgegen den ursprünglichen Plänen gibt es für das zweite Fahrzeug keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Sparen lässt sich bei der Versicherung; einige Assekuranzen bieten Nachlässe an.

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Kurzzeitkennzeichen gelten für fünf Tage und sind für eine Fahrzeugüberführung interessant. Seit vergangenem Jahr muss das Fahrzeug allerdings die Hauptuntersuchung bestanden haben, um das Kennzeichen zu bekommen.

Dafür gibt es aber auch eine Erleichterung: Jetzt kann auch die Zulassungsstelle am Standort des Autos das Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die am Wohnort des künftigen Halters. Vorteil für denjenigen, der das Auto über eine weite Strecke überführen muss.

Für Oldtimer-Besitzer kommen zwei weitere Nummernschild-Alternativen in Frage: Zum einen das H-Kennzeichen, die historische Zulassung dient dem Erhalten von Klassikern und ist steuervergünstigt (191 Euro im Jahr).

Mit einem H-Kennzeichen darf der Oldtimer zudem ohne Plakette in einer Umweltzone unterwegs sein. Zudem bieten viele Versicherungen für die Veteranen günstige Tarife an. Aber: An das Historien-Kennzeichen sind strenge Bedingungen in Sachen Zustand und Originalität geknüpft.

Zum anderen können Liebhaber mehrerer Oldtimer über ein rotes 07er-Kennzeichen nachdenken. Damit können Sammler — ähnlich wie mit dem Wechselkennzeichen - mit ihren Schmuckstücken abwechselnd im Straßenverkehr unterwegs sein. Die Zulassungsstellen regulieren die Kennzeichen aber mindestens so streng wie die H-Kennzeichen.

(SP-X)
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