Im Zweifel Einspruch einlegen Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen

Düsseldorf · Landet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, muss der Autofahrer nicht in jedem Fall bezahlen. Immer wieder werden Autofahrer zu Unrecht beschuldigt. Viele Messungen sind daher nach Einschätzung von Experten anfechtbar.

Polizei-Kontrolle: Darauf sollten Sie achten
Infos

Polizei-Kontrolle: Darauf sollten Sie achten

Infos
Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis

"Mit einem Einspruch hat man immer eine zweite Chance", sagt Frank-Roland Hillmann vom Deutschen Verkehrsgerichtstag. Denn die Bußgeldstellen hätten keinen großen Ermessensspielraum, das Gericht dagegen schon. "Der Richter kann gnädig sein oder milde." Oder er lasse mit sich handeln, etwa indem er das Bußgeld erhöhe und dafür auf das Fahrverbot verzichte.

Menschlicher Faktor

Am höchsten sei die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Lasermessung, sagt der Verkehrsrechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. "Weil da der menschliche Faktor so eine große Rolle spielt. Die Geräte müssen ja anständig bedient werden." Bei der klassischen Laserpistole könnten zum Beispiel andere Objekte zwischen Pistole und Fahrzeug den Messwert verfälschen.

Anfällig für Fehlmessungen ist laut Hillmann auch das "Poliscan Speed"-Verfahren. Das Problem der kleinen Türmchen am Fahrbahnrand: "Die Messung wird bis zu 50 Meter vor dem Foto gemacht. Auf diesen 50 Metern kann viel passieren." Oft komme es zum Beispiel vor, dass ein anderes Auto dazwischengerate und so der Temposünder auf dem Bild gar nicht zu sehen ist.

Keine Hafterhaltung in Deutschland

Zu den klassischen Fehlbeschuldigungen zählen auch die undeutlichen Blitzerfotos. "Wir haben in Deutschland keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerverantwortlichkeit", erläutert Demuth. Ist der Halter auf dem Foto nicht zu erkennen, müsse er auch nicht zahlen. Zwei Wochen haben Autofahrer nach der Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit, um Einspruch einzulegen.

(dpa/sgo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort