Versicherungen zahlen nicht Beim Führerschein mit 17 droht Ärger

München (rpo). Eine Rechtsänderung hat zu Verunsicherungen in Haftungsfragen geführt. Mitunter sind Versicherungen nicht bereit, entstandene Schäden zu begleichen, die im Rahmen des Programms "Begleitetes Fahren mit 17" entstanden sind. Deswegen sollten Eltern zuvor ihre Kfz-Versicherungspolice genau überprüfen.

Darauf weist der ADAC hin. Viele Kunden hätten bei der Versicherung angegeben, dass nur Personen über 23 Jahre mit dem Fahrzeug unterwegs seien. Steuern nun die 17-jährigen Kinder das Auto, droht Ärger mit dem Versicherer.

Die Kfz-Versicherer berechnen ihre Tarife nach einer Reihe von Merkmalen, unter anderem nach dem Alter der Fahrer, der jährlich gefahrenen Kilometerleistung, ob eine Garage oder selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden ist, wie der Autoclub erläutert. Ändern sich einige dieser Merkmale, ist der Versicherte verpflichtet, dies der Assekuranz zu melden, damit eine neue Versicherungsprämie festgelegt werden kann.

Vergesse der Versicherte diese Meldung, könnten die Unternehmen zum Teil drastische Strafprämien verlangen, berichtet der ADAC. Zudem würden die Versicherten rückwirkend nach den neuen Tarifmerkmalen zur Kasse gebeten.

Bevölkerung ist gegen Führerschein ab 17

Mit Problemen hat der Führerschein ab 17 auch in einer anderen Hinsicht zu kämpfen: Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag der Fernseh- und Freizeitillustrierten "auf einen Blick" aus der Bauer Verlagsgruppe sind 58 Prozent der Bevölkerung dagegen.

Vor allem Frauen halten nichts vom begleitenden Fahren. Mit nur 36 Prozent Zustimmung sind sie deutlich ablehnender eingestellt als die Männer, bei denen immerhin 45 Prozent für die Neuregelung sind.

Breite Zustimmung findet die Bundesratentscheidung allerdings bei den Jugendlichen. 58 Prozent der 14 bis 29-Jährigen sind für die frühzeitige Fahrerlaubnis - unter den Schülern sind es sogar 71 Prozent.

(ap)
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