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Lässigkeit wird bestraft Bei Verriegelung nicht allein auf Funkschlüssel vertrauen

Landsberg/Henstedt-Ulzburg (dpa/gms). Sich lässig vom Fahrzeug entfernen und auf die Blinksignale des Fahrzeugs vertrauen, ist in Mode gekommen. Doch der moderne Funkschlüssel ist nicht immer ein sicherer Verschließhinweis. Deswegen sollten Autofahrer unbedingt prüfen, ob eine Verriegelung auch wirklich stattgefunden hat.

Es sei wichtig zu kontrollieren, dass der Knopf auch wirklich unten ist, heißt es beim ADAC-Technikzentrum in Landsberg (Bayern). Nachlässigkeit machten sich sonst Diebe zu Nutze. Und mit dem Ersatz gestohlener Gegenstände durch die Versicherung können Versicherte in diesem Fall nicht rechnen.

Es sei eine verbreitete Masche, dass Diebe das Verriegelungssignal mit Walkie Talkies stören, erklärt ADAC-Ingenieur Helmut Schmaler. Die simplen Geräte seien für wenige Euro in jedem Elektronikladen erhältlich und funken auf derselben Frequenz wie der Autoschlüssel. Allerdings senden sie ein stärkeres Signal, das den Verriegelungsbefehl an das Steuergerät im Auto überlagert oder stört. "Die Türen des Autos bleiben dann offen", sagt Schmaler. Verbreitet sei die Masche vor allem auf Supermarktparkplätzen.

Funksignale stören

Auch ohne Einfluss krimineller Energie kann die Verriegelung aber fehlschlagen. Wenn das Auto etwa direkt vor Geschäften oder Lokalen geparkt ist, können Funksignale aus dem Laden stören. "Auch der Warenscanner in der Apotheke oder die elektronische Aufnahme meiner Bestellung im Restaurant sendet oft ein stärkeres Signal als mein Schlüssel", sagt Schmaler. Findet das Senden beider Signale zufällig im selben Sekundenbruchteil statt, blieben die Türen des Fahrzeugs unverriegelt.

Werden Kamera oder Laptop dann aus dem Auto entwendet, haben Versicherte schlechte Karten. Weil beim Diebstahl am Fahrzeug kein Schaden entstanden ist, können sie nicht belegen, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Die Beweispflicht liegt laut dem Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) aber beim Bestohlenen. Aus dem Auto entwendete Gegenstände ersetze die Hausratversicherung ohnehin nur selten. "Es gibt lediglich noch sehr wenige Altverträge von Policen, die auch bei einem Diebstahl aus dem Auto leisten", erklärt BdV-Expertin Bianca Höwe.

(gms)
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