Rat vom ADAC Bei Schnee im Mai: Winter- oder Sommerreifen?

München · Die Temperaturen sind nicht gerade typisch für den Mai - in höheren Lagen hat es sogar wieder geschneit. Doch die meisten Autofahrer sind längst mit Sommerreifen unterwegs - Grund genug einen Blick in die Winterreifenverordnung zu werfen.

Rat vom ADAC: Bei Schnee im Mai: Winter- oder Sommerreifen?
Foto: Franz-Heinrich Busch

Denn in Deutschland muss die Bereifung ganzjährig den Straßenverhältnissen angepasst sein, das heißt Winterreifen auf verschneiten Straßen selbst Ende Mai. Aber die Polizei hat natürlich einen entsprechenden Ermessensspielraum. Ein Bußgeld riskiert jetzt aber wohl nur der, der mit Sommerreifen trotz Schneematsch viel zu schnell unterwegs ist; denn die Verpflichtung, sein Tempo den Verhältnissen anzupassen, gilt unabhängig von der Beschilderung.

Auch in angrenzenden Ländern sind Befürchtungen laut ADAC weitgehend unbegründet: In Österreich gilt die Verpflichtung, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit entsprechender Bereifung unterwegs zu sein, grundsätzlich nur vom 1. November bis zum 15. April. In Italien gilt diese Verpflichtung für viele einzelne Strecken, endet jedoch auch jeweils am 15. April.

Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit - also viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen - verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten.

(ots)
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