Tipps für den Autoverkauf Warum man Autos nicht angemeldet verkauft

Düsseldorf · Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens wird vielen Privatleuten ein scheinbar unwiderstehliches Angebot gemacht: Der Käufer will den zugelassenen und versicherten Wagen selbst abmelden und dem Verkäufer Stress und Kosten ersparen – der ADAC warnt davor, solche Angebote anzunehmen.

Gebrauchtwagen-Tipps: Privat kaufen und verkaufen
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Gebrauchtwagen-Tipps: Privat kaufen und verkaufen

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Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens wird vielen Privatleuten ein scheinbar unwiderstehliches Angebot gemacht: Der Käufer will den zugelassenen und versicherten Wagen selbst abmelden und dem Verkäufer Stress und Kosten ersparen — der ADAC warnt davor, solche Angebote anzunehmen.

"Wenn der Käufer mit dem zugelassenen Wagen einen Unfall hat, haftet die Versicherung des Verkäufers für alle Schäden", erklärt ADAC-Sprecher Jochen Oesterle.

Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die eigene Schadensfreiheitsklasse sinkt und die Kfz-Versicherung teurer wird. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Strafzettel gehen erst einmal an den Verkäufer. "Der muss dann erst einmal beweisen, dass er nicht selbst gefahren ist", so Oesterle.

Auch Kaufvertrag birgt Fallen

Auf Nummer sicher gehen kann man kaum, wenn man ein zugelassenes Fahrzeug verkauft. Schließlich können sich private Verkäufer nie über die wahren Absichten eines Käufers sicher sein — selbst wenn ein Vertrag über die schnellstmögliche Abmeldung des Kfz abgeschlossen wird, kann viel Ärger auf Verkäufer zukommen, wenn sich der Vertragspartner nicht daran hält. "Man sollte auch immer bedenken, dass man für ein zugelassenes Auto weiterhin Kfz-Steuer bezahlen muss", sagt ADAC-Sprecher Oesterle

Wollen Privatleute trotz allem ein angemeldetes Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen, ist der Halter dazu verpflichtet, den Verkauf bei der Zulassungsstelle zu melden.

Diese sogenannte Veräußerungsanzeige muss eine Empfangsbestätigung des Käufers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung, Name und Ausweis des Käufers, gegebenenfalls die Personalausweisnummer des Vertragspartners und eine schriftliche Bestätigung, dass auch die Kfz-Kennzeichen übergeben wurden, enthalten. Mit dieser Veräußerungsanzeige endet zumindest die Steuerpflicht des Verkäufers.

Zudem geht der Versicherungsvertrag laut den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) mit dieser Veräußerungsanzeige auf den Käufer über.

In einem zweiten Schritt muss deshalb auch bei der Versicherung der Verkauf des Wagen angezeigt werden — bei einem Unfall mit Drittschaden haftet die Versicherung dann weiterhin, die Schadensfreiheitsklasse des Vorbesitzers wird jedoch nicht mehr berührt, Ordnungswidrigkeiten gehen außerdem zu Lasten des Neubesitzers.

(anch)
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