Unfallschuld Auch Gutachterkosten werden aufgeteilt

Karlsruhe · Wenn an einem Autounfall beide Seiten eine Mitschuld tragen, werden neben dem Schaden auch die Sachverständigenkosten geteilt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Tragen beide Parteien bei einem Unfall die Schuld, werden auch die Gutachterkosten aufgeteilt.

Tragen beide Parteien bei einem Unfall die Schuld, werden auch die Gutachterkosten aufgeteilt.

Foto: ACE

Er klärte damit eine bislang umstrittene Rechtsfrage. (Az. VI ZR 133/11, VI ZR 249/11). Unfälle haben häufig mehrere Ursachen und entsprechend eine auf beiden Seiten liegende Mitschuld.

Diese wird dann in sogenannten Haftungsquoten aufgeteilt. Entsprechend der Quote müssen die Fahrer beziehungsweise deren Versicherungen den Schaden der Gegenseite ersetzen.

Umstritten war bislang, ob entsprechend auch die Kosten für Sachverständige, die die Höhe des Schadens ermitteln, nur anteilig zu ersetzen sind. Dies hat der BGH nun in zwei Fällen bejaht.

(AFP)
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