Vorsicht Radarkontrolle Am Ortseingangsschild darf geblitzt werden

Stuttgart (RPO). Temposünder, die unmittelbar hinter einem Ortseingangsschild in eine Radarfalle rauschen, kommen in der Regel nicht um ein Bußgeld herum. Zwar gibt es vielerorts Dienstrichtlinien, die einen Abstand von beispielsweise 150 Metern vorschreiben. Diese sind jedoch rechtlich nicht verbindlich. Darauf weist jetzt der Automobilclub ACE hin.

 Bei einigen Radarkontrollen lohnt der Einspruch.

Bei einigen Radarkontrollen lohnt der Einspruch.

Foto: Polizei Mettmann

"Es gibt von Gesetzes wegen keinen Toleranzbereich beim Tempo, den man an Ortseinfahrten gewissermaßen einkalkulieren kann", warnt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim ACE. Deshalb seien Messungen in unmittelbarer Nähe eines des Ortseingangsschilds rechtens.

Verwaltungsrichtlinien für einen bestimmten Abstand von Radarmessgeräten zum Schild, beispielsweise 150 Meter, sind laut Lempp nicht maßgebend: "Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmungen, sondern um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit." Insofern sehen die meisten Gerichte keinen Anlass für einen "Bonus" beim Bußgeld, falls einmal sehr dicht an einem Ortseingangsschild geblitzt wurde.

Bei einem erheblichen Tempoverstoß am Ortsschild sehe die Sache etwas anders aus, erläutert Lempp. "Droht ein Fahrverbot, hat der Temposünder gute Chancen, mit einer Geldsanktion davonzukommen." Der ACE-Experte empfiehlt aber, bei einem Verfahren die Hilfe eines verkehrsrechtlich versierten Verteidigers in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen vor Gericht zu verbessern.

(tmn/SP-X/rpo/nbe)
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