So erspart man sich im Schadensfall langwierige Streitereien Albtraum im Urlaub - Unfall im Ausland

Ein Unfall auf der Urlaubsfahrt setzt nicht nur dem Ferienspaß ein jähes Ende, er kann im Ausland auch mühsame Streitereien in Haftungsfragen nach sich ziehen. Wie man sich bei einem Unfall im Ausland verhält und was man beachten muss, damit die Versicherung im Schadensfall zahlt:

* Unmittelbar nach dem Unfall gilt: Ruhig bleiben, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und nötigenfalls einen Rettungswagen rufen. Wird die Polizei hinzugerufen, sollte man sich jedenfalls eine Kopie des Protokolls aushändigen lassen.

* Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen. Zur Standardausrüstung jedes Fahrzeugs gehört der Europäische Unfallbericht den beide Unfallgegner ausfüllen und unterschreiben müssen. Der Unfallbericht ist in allen Sprachen ident gestaltet. "Wichtig ist, dass man sich zum Ausfüllen Zeit nimmt und nicht in der Hektik falsche Angaben unterschreibt", warnt Martin Hoffer, Jurist beim Österreichischen Automobilclub ÖAMTC.

* Unfallszenario dokumentieren und Beweise sichern: Unfallskizze zeichnen, Unfallstelle und -schäden fotografieren, Personalien von Zeugen notieren. "Auch Unfallspuren- und schäden beim Unfallgegner genau festhalten", empfiehlt Hoffer. Papier, Kugelschreiber und Bleistift sollten daher im Handschuhfach immer griffbereit sein, auch ein Fotoapparat leistet im Fall des Falles wertvolle Dienste.

* Keine Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht und keinesfalls am Unfallort Schuld-Eingeständnisse machen.

* Vorsicht vor windigen "Unfallhelfern", die das Unfallauto unbedingt in eine bestimmte Werkstatt abschleppen wollen.

* Ist der Unfall mit einem Mietwagen passiert, sollte sofort die Mietwagenfirma informiert werden. Auf keinen Fall auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.

* Liegt das Verschulden nicht eindeutig beim Unfallgegner, muss binnen acht Tagen eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung erstattet werden.

In den EU-Ländern gibt es eine einheitliche Richtlinie, die den Unfallopfern zu ihrem Geld verhilft. Der Schaden wird im Heimatland des Unfallbeteiligten abgewickelt.

Noch zwei praktische Ratschläge, die der ÖAMTC-Jurist Urlaubern mit auf den Weg gibt:

1. Die "Grüne Versicherungskarte" muss man in fast keinem europäischen Land mehr mitführen, weil meist das Fahrzeugkennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht. Dennoch ist es empfehlenswert, das Dokument (bei den meisten Versicherungen weitgehend kostenlos erhältlich) mitzunehmen.

2. Vor der Reise eine Reisekasko-Versicherung abschließen bzw. die Bedingungen der eigenen Kaskoversicherung durchlesen. Das kann vor allem dann helfen, wenn die Verschuldensfrage nicht sofort geklärt werden kann. Den eigenen Schaden ersetzt die Kaskoversicherung ohne Rücksicht auf mögliches Mitverschulden.

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