H-Kennzeichen Oldtimer-Fahrer dürfen weiter Gas geben

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind in Düsseldorf von einem Verbot für die Innenstadt ausgenommen. In Städten wie Paris sieht es aber anders aus.

 Solange es keine neue übergeordnete Regel gibt,haben Oldtimer freie Fahrt.

Solange es keine neue übergeordnete Regel gibt,haben Oldtimer freie Fahrt.

Foto: Gudrun Muschalla

Kaum ein Thema bewegt Autofahrer, insbesondere Pendler, dieser Tage so sehr wie das drohende Fahrverbot für Diesel in Großstädten. Die Empfehlung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, ein Verbot von Dieselfahrzeugen im Stadtgebiet bis Oktober 2017 zu prüfen, hat auch die Besitzer von Oldtimern massiv verunsichert. Das Gericht hatte der Bezirksregierung eine Frist gesetzt.

Sollte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht eine Verbesserung beim Thema Luftverschmutzung eintreten, droht allen Dieseln und wohl auch älteren Fahrzeugen ein generelles Fahrverbot in der Innenstadt. Neben Düsseldorf überschreiten auch viele andere Städte in jedem Jahr den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. An der Corneliusstraße, wo die Messstelle steht, werden rund 60 Mikrogramm gemessen.

Bei solchen Werten drohen Menschen ernste Schäden. In Stuttgart dürfen Diesel ab 2018 nicht mehr über belastete Straßen fahren, wenn die Konzentration mit Feinstaub zu hoch ist. Das soll bewirken, dass die Zahl der Tage mit Spitzenwerten sinkt.

Dieses Modell würde in Düsseldorf nicht viel helfen. Denn hier sind Stickoxide das Problem. Die Belastung ist anders als beim Feinstaub relativ konstant, zudem ist das Jahresmittel und nicht einzelne Tage maßgeblich. Zum heutigen Zeitpunkt haben Oldtimerfans Glück.

Sofern es keine neue übergeordnete Regel gibt, haben sie freie Fahrt. "In Deutschland sind Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter ,07-Nummer‘ nach bundesgesetzlichen Regelungen vom Fahrverbot ausgenommen und dürfen auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren", sagt Stefan Ferber, Leiter des Düsseldorfer Umweltamtes. Geregelt sei das in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, Anhang 3 zu § 2 Absatz 3, Ziffer 10.).

"Oldtimer sind somit auch in Düsseldorf vom Fahrverbot der Grünen Umweltzone ausgenommen. Grundsätzlich gilt diese Ausnahme auch für ausländische Oldtimer, wenn sie laut 35. BImSchV ,gleichwertige Anforderungen‘ erfüllen", sagt Ferber.

 Abgasuntersuchung bei einem Dieselfahrzeug.

Abgasuntersuchung bei einem Dieselfahrzeug.

Foto: Patrick Pleul

Oldtimer-Fans blicken allerdings mit Sorge ins Nachbarland Frankreich. Dort kommt eine neue Erschwernis hinzu, die auch deutsche Touristen betrifft — zumindest, wenn sie mit einem alten Wohnmobil, einem VW Bulli oder einem anderen Oldtimer nach Paris reisen wollen. "Bereits seit Juli 2015 dürfen alte Lastwagen und Busse und seit dem Juli vergangenen Jahres auch alte Pkw entweder gar nicht mehr oder nur nachts in die Umweltzonen einfahren", heißt es auf dem französischen Info-Portal www.crit-air.fr.

Betroffen seien alle Autos, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 lag. Also auch Youngtimer, die aufgrund niedrigerer Preise und erwartet höherer Wertsteigerungen bei Einsteigern der klassischen Mobilität beliebt sind. Nach einer derzeit laufenden Übergangszeit werden seit Oktober Bußgelder für eine fehlende entsprechende Vignette erhoben.

Die Höhe der Bußgelder für eine Fahrt ohne Aufkleber stieg im Januar 2017 auf 68 Euro bis 135 Euro. Die Stadtverwaltung Paris peitscht damit eine Fahrverbots-Regelung durch, die der Luftreinhaltung dienen soll — ähnlich wie die vorläufig auf Eis gelegte Blaue Plakette in Deutschland.

 In Düsseldorf steht an der Corneliusstraße eineMessstelle.

In Düsseldorf steht an der Corneliusstraße eineMessstelle.

Foto: Federico Gambarini

In Paris wird es gleich sechs verschiedene Plaketten geben: Grün für die (lokal) emissionsfreien Elektroautos und Violett, Gelb, Orange, Rotbraun oder Schwarz für andere Fahrzeuge, abhängig vom Schadstoffausstoß und vom Baujahr. In Südtirol kennt man die Verbannung der "alten Karren" schon seit einigen Jahren.

Autofahrer mit älteren Fahrzeugen haben nichts mehr in den Innenstädten von Bozen und Brixen zu suchen. In den beiden Gemeinden traten als Anti-Smog- Maßnahme bereits im November 2011 umfangreiche Fahrverbote in Kraft. Anders als früher gilt das Fahrverbot nicht nur in der Wintersaison, sondern das ganze Jahr. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 155 Euro.

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