Neues System Flensburg - wofür es wie viele Punkte gibt

Das neue Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr sieht nur noch drei Kategorien mit 1, 2 oder 3 Punkten vor. Der Führerschein ist bei 8 Punkten weg statt bisher bei 18. Einige Beispiele.
TEMPO - Wenn Autofahrer zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, riskieren sie wie bisher 1 Punkt in Flensburg. Wer noch schneller ist, muss mit 2 Punkten statt bisher 3 bis 4 rechnen. 1 Punkt (bisher 3) gibt es, wenn die Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen - zum Beispiel bei Nebel und Glatteis - angepasst ist.

HANDY AM STEUER - Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kann wie bisher mit 1 Punkt geahndet werden. Das Bußgeld steigt auf 100 Euro. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Das Verbot wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.

Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.

ÜBERHOLEN - Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholen andere gefährdet, konnte bisher bis zu 4 Punkte erhalten. Jetzt sind es 1 bis 2 Punkte. Wer mit einem Lastwagen über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sicht wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter beträgt, muss mit 2 statt bisher 4 Punkten rechnen.

ROTE AMPEL - Fährt ein Autofahrer trotz roter Ampel weiter, kann ihn das mindestens 1 Punkt (bisher 3) einbringen. Leuchtet die Ampel schon länger als eine Sekunde rot oder es kommt zu einer gefährlichen Situation, bringt das 2 (bisher 4) Punkte.

LADUNG - Ist die Ladung eines Lastwagens nicht sicher verstaut oder ungenügend gesichert, konnte es bei einer Gefährdung bisher 3 Punkte geben; jetzt ist es 1 Punkt.

RADFAHRER, die eine rote Ampel missachten, können 1 Punkt erhalten.

FUSSGÄNGER - Das Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer - auch für Fußgänger. Verstöße, die Punkte für Fußgänger nach sich ziehen können, haben in der Regel mit Alkohol oder Drogen zu tun.
Auch der Fußgänger, der vorsätzlich bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert, wird mit Punkten bestraft: Wie bisher ist dafür ein Punkt fällig. Wer sich als Fußgänger unerlaubt vom Unfallort entfernt, bekommt zwei Punkte. Bislang waren es sieben oder, bei milderer Strafe, fünf.
Auch Jugendliche, die noch keinen Führerschein haben, können mit Punkten bestraft werden. Es solle ein Überblick darüber verschafft werden, wer für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug geeignet ist. Mancher bekommt den "Lappen" dann erst gar nicht.

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