Behördendeutsch im Straßenverkehr Wissen Sie, was ein "Wechsellichtzeichen" ist?

Düsseldorf (RPO). Behördendeutsch ist oft hölzern und manchmal unfreiwillig komisch. Die Deutsche Verkehrswacht sammelt nun Wortungetüme aus der Straßenverkehrsordnung wie "Wechsellichtzeichen" oder "Wartepflichtiger

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Foto: Tüv Rheinland

Behörden bemühen sich um eine exakte und unmissverständliche Sprache. Dass es dabei nicht unbedingt um Schönheit und Verständlichkeit geht, zeigt unter anderem ein Blick in die Straßenverkehrsordnung. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) sammelt nun besonders skurrile Formen von Amtssprech aus der Straßenverkehrsordnung (StVO).

So meint der Begriff "Einfädelungsstreifen" beziehungsweise "Ausfädelungsstreifen" in der Umgangssprache Auf- und Abfahrten von Autobahnen und Bundesstraßen.

"Fahrtrichtungsanzeiger" sind Blinker, "Wechsellichtzeichen" Ampeln. Wer "Schallzeichen" gibt, hupt einfach nur und wer in der StVO als "Wartepflichtiger" geführt wird, muss Vorfahrt gewähren. Auch wenn die Wortschöpfungen nicht immer mit Eleganz bestechen, sind sie zumindest eindeutig.

Denn "Blinker" kennt der Angler in ganz anderem Zusammenhang, eine "Abfahrt" mag der ein oder andere Skifahrer schon ohne Auto bewältigt haben und "Hupen" bezeichnen in bierselig-verdrucksten Herrenrunden hervorstechende Körpermerkmale bei Vertretern des anderen Geschlechts.

(rpo/SP-X)
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