Augen auf beim Autokauf Wie sicher sind Garantie und Gewährleistung?

Berlin (RPO). Ist ja alles ganz einfach – im Prinzip jedenfalls: Wenn ein neues Auto gekauft wird, hat der Besitzer zunächst mal einige Jahre die Sicherheit einer Herstellergarantie. Viele glauben, sie sei ein Garant dafür, dass jeder auftretende Schaden ohne Aufhebens von der Markenwerkstatt behoben wird. Doch trotz der immer wieder versicherten Gültigkeit von Garantien gibt es zahlreiche Fallstricke.

Die größten Fallen beim Autokauf
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Foto: gms

Berlin (RPO). Ist ja alles ganz einfach — im Prinzip jedenfalls: Wenn ein neues Auto gekauft wird, hat der Besitzer zunächst mal einige Jahre die Sicherheit einer Herstellergarantie. Viele glauben, sie sei ein Garant dafür, dass jeder auftretende Schaden ohne Aufhebens von der Markenwerkstatt behoben wird. Doch trotz der immer wieder versicherten Gültigkeit von Garantien gibt es zahlreiche Fallstricke.

Zu den grundsätzlichen Problemen gehört, dass immer noch Fragen auftauchen, wo denn nun der Unterschied zwischen der Gewährleistung und einer Garantie zu finden ist. Die Antwort darauf fasst der Jurist Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltverein (DAV) so zusammen: "Die Gewährleistungspflicht ist das, was der Gesetzgeber vorschreibt - eine Garantie ist sozusagen die Kür."

Garantien werden vom Anbieter ausgelegt

Genauer gesagt verbirgt sich hinter der Gewährleistung die Pflicht, dass jeder Hersteller eines Produktes für dessen einwandfreien Zusand zum Zeitpunkt des Verkaufs geradestehen muss. Eine Garantie dagegen muss niemand gewähren — jeder Hersteller kann sie im Grunde so formulieren und auslegen, wie er es gerne möchte.

Und wer sich fragt, was es denn mit dem Begriff Sachmängelhaftung auf sich hat, der ebenfalls gern verwendet wird — dem gibt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner eine einfach Antwort: "Sachmängelhaftung ist nur ein anderes Wort für die Gewährleistungspflicht." Hinter beiden Begriffen steht der Fakt, dass der Käufer sich über einen Zeitraum von zwei Jahren an den Anbieter wenden kann, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist.

Sachmängel müssen von Anfang an bestehen

Eine Einschränkung: Der Fehler muss von Anfang an bestanden haben — beim Auto geht es also nicht um irgendwelche Verschleißteile. Außerdem weist Schattenkirchner auf die Beweislastumkehr hin. Wird ein Mangel in den ersten sechs Monaten bemerkt, muss der Anbieter beweisen, dass das Problem nicht schon beim Verkauf bestanden hat. Nach dieser Frist muss wiederum der Käufer beweisen, dass der Mangel schon anfangs da war und nicht erst später entstanden ist.

Garantie ist kein Rundum-sicher-Paket

Wesentlich bekannter im Zusammenhang mit dem Auto ist der Begriff Garantie. Sie wird fast schon automatisch mit einem Neuwagen verbunden. Es bleibt aber die Frage, was sich dahinter tatsächlich verbirgt. Auf keinen Fall ist eine Garantie automatisch ein Rundum-sicher-Paket. Weil der Hersteller sie freiwillig gibt, kann er auch entscheiden, wie weit sie reicht. Jörg Elsner weist darauf hin, dass eine Garantie nicht das ganze Auto umfassen muss. Sie kann sich auch nur auf bestimmte Teile beziehen — etwa den Antriebsstrang.

Garantiebedingungen unbedingt lesen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, was der Besitzer eines plötzlich kaputten Autos ersetzt bekommt: Übernimmt der Hersteller wirklich alles? Oder muss der Kunde etwa die Arbeitszeit bezahlen und bekommt nur das Material ersetzt? "Ein Autokäufer sollte daher auf jeden Fall die Garantiebedingungen lesen", empfiehlt Jörg Elsner. Wie diese im einzelnen aussehen, auch das ist vom Anbieter frei konfigurierbar.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist außerdem darauf hin, dass gerade nach dem Kauf eines Neuwagens auch auf die vorgeschriebenen Wartungsintervalle zu achten ist. Denn ein modernes Auto muss zwar selten zur Durchsicht in die Werkstatt — die langen Lücken dazwischen können jedoch auch dazu führen, dass der Werkstattbesuch vergessen oder verspätet vorgenommen wird.

Die Hersteller gehen aber im Rahmen ihrer Garantien meist davon aus, dass der Wagen alle nötigen Inspektionen bekommt — und zwar dann, wenn sie anstehen. Wird nachgewiesen, dass eine verschlampte Wartung irgendwie in Zusammenhang mit dem monierten Defekt steht, kann das durchaus Einfluss auf die Gewährung einer Garantieleistung haben.

Bei Gebrauchtwagen geht vor allem um die Sachmängelhaftung

Wird ein gebrauchter Wagen gekauft, dann geht es vor allem um die Gewährleistungspflicht beziehungsweise Sachmängelhaftung. Die besteht auch beim Verkauf einer angejahrten Karosse - wenn auch beim gewerblichen Kauf und Verkauf auf einen Zeitraum von einem Jahr verkürzt.

Beim privaten Kauf oder Verkauf geht es dagegen um die vollen zwei Jahre. Das ist schön für einen Käufer, kann aber für einen Verkäufer zum Problem werden. Ein früher üblicher Satz wie "gekauft wie besehen" ist in diesem Zusammenhang eher wirkungslos. Die Sachmängelhaftung kann zwar komplett ausgeschlossen werden, aber laut Jörg Elsner nur dann, wenn die passenden Worte aufgeschrieben werden. Ein Muster-Kaufvertrag inklusive der Formulierung lässt sich kostenlos auf http://verkehrsanwaelte.de/ downloaden oder ausdrucken — und das ist nun wirklich ganz einfach und ohne Fallstricke.

(RPO)
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