Abgasskandal und "kriminelles Fehlverhalten" Auf VW kommt in den USA ein Strafverfahren zu

New York · Auf VW kommt in den USA möglicherweise ein Strafverfahren zu. Ermittler der Staatsanwaltschaft und des US-Justizministeriums hätten ausreichend Belege dafür, dass sich VW eines "kriminellen Fehlverhaltens" schuldig gemacht habe.

Fragen und Antworten zum Abgas-Skandal von VW
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Foto: dpa, vge rho

Das berichtete das "Wall Street Journal" am Montag (Ortszeit). Diese Ermittlungsergebnisse könnten zu einer strafrechtlichen Anklage und "beträchtlichen finanziellen Strafen" führen, heißt es weiter.

Justiz und Unternehmen in den USA wollten den Bericht zunächst nicht kommentieren. Der VW-Konzern erklärte lediglich, er sei "bemüht, das Vertrauen unserer Kunden, Händler, der Regulatoren und der amerikanischen Öffentlichkeit zurückzugewinnen". Ein Sprecher des Justizministeriums in Washington lehnte jeden Kommentar ab.

Nach Angaben des "Wall Street Journal" stehen VW und das Justizministerium bereits in Gesprächen über ein mögliches Strafverfahren. Die Justiz habe sich noch nicht darauf festgelegt, welche Anklagepunkte sie in einem solchen Verfahren genau erheben wolle. Zudem sei noch nicht entschieden, ob sie von VW ein Schuldbekenntnis in einem förmlichen Strafverfahren verlange oder einen Deal anbiete, an dessen Ende die Klage gegen Auflagen und Strafzahlungen fallengelassen werden könnte.

VW hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in rund elf Millionen Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Marken des Konzerns eine illegale Software eingebaut zu haben. Das Programm reduziert den Ausstoß von schädlichen Stickoxiden bei standardisierten Tests.

Volkswagen hat bereits eine Reihe von Vereinbarungen mit US-Behörden zur Bewältigung des Skandals getroffen. Im Juni hatte sich der Konzern bereit erklärt, in den USA zur Bewältigung knapp 15 Milliarden Dollar (13,5 Milliarden Euro) zu zahlen, ein Großteil davon für Entschädigungen betroffener Kunden. Kosten für ein Strafverfahren sind darin nicht inbegriffen. Die Rede ist von möglichen "beträchtlichen finanziellen Strafen".

(afp/jeku)
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