Bundesverfassungsgericht Urteil zum Kennzeichen-Scan erwartet

Karlsruhe (RPO). Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die automatische Erfassung von Autokennzeichen verfassungskonform ist. Autofahrer hatten Beschwerde erhoben. Sie sehen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Wie unsere Kennzeichen gescannt werden
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Foto: ddp

Die Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein befürchten, dass die Behörden mit den Daten Bewegungsprofile erstellen.

Das automatische Scannen und Überprüfen ist in acht der 16 Bundesländer laut Polizeigesetz zumindest theoretisch bereits möglich: Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

In Baden-Württemberg ist die Methode von diesem Sommer an erlaubt. Der Ertrag der Maßnahme ist umstritten. Mit der Methode wurden meist Autobesitzer gefunden, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten.

(ap)
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