NRW-Verkehrsministerium Umzug mit Autokennzeichen ab 1. Juli erlaubt

Düsseldorf · Autofahrer können vom kommenden Monat an bei einem Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens ihr altes Kennzeichen behalten. Diese Neuregelung trete zum 1. Juli in Kraft, teilte das NRW-Verkehrsministerium am Freitag mit.

 Ab dem 1. Juli können NRW-Autofahrer bei ihrem Umzug das Kennzeichen behalten.

Ab dem 1. Juli können NRW-Autofahrer bei ihrem Umzug das Kennzeichen behalten.

Foto: dapd
(lnw)
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