Nach Gerichtsbeschluss Taxis wollen Uber im Auge behalten

Düsseldorf/Köln · Der Anbieter Uber, der über eine App private Fahrer vermittelt, ist den Taxifahrern ein Dorn im Auge. Nach der Einstweiligen Verfügung eines Gerichts wollen die Taxis nun darauf achten, dass der Beschluss auch eingehalten wird.

Was genau macht Uber eigentlich?
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Foto: dpa, jbu pzi

Die Taxi-Genossenschaft in Düsseldorf will nach der Einstweiligen Verfügung gegen den Fahrdienst Uber darauf achten, ob der Gerichtsbeschluss eingehalten wird. "Unsere Fahrer werden ein Auge darauf haben, wer am Straßenrand wo einsteigt", sagte eine Sprecherin des Unternehmens am Mittwoch in Düsseldorf. Vermutete Verstöße würden beim Düsseldorfer Ordnungsamt gemeldet. Die Genossenschaft Taxi-Ruf Köln warnte dagegen vor "Aggressivität auf der Straße".

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte nach einem Antrag der Taxi Deutschland eG jüngst eine Einstweilige Verfügung erlassen: Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen aus San Francisco hierzulande keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Ansonsten drohe den Betreibern ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro pro vermittelte Fahrt.

Nach dem Gerichtsbeschluss hatte Uber mitgeteilt, trotzdem weitermachen zu wollen. Taxi Deutschland kündigte daraufhin eigene Kontrollen an: "Wir werden über UberPop Fahrten buchen und bei den Behörden überprüfen lassen, ob für das Fahrzeug eine Konzession vorliegt", sagte Sprecherin Anja Floetenmeyer der dpa. "Wenn nicht, werden wir beim Frankfurter Landgericht einen Antrag auf Verhängung des Ordnungsgeldes stellen."

In Nordrhein-Westfalen gibt es den Fahrdienst mit seinem Angebot nach Medienberichten in Düsseldorf seit einigen Wochen. Auch in Köln plant Uber offenbar aktiv zu werden: Über die sozialen Netzwerke schaltete das Unternehmen bereits Stellenanzeigen und suchte private Fahrer.

Selbstjustiz sei keine Lösung, warnte Jamshid Argomand, Sprecher der Genossenschaft Taxi-Ruf Köln. "Wenn der Fahrdienst sein Angebot auch auf Köln ausweitet, wird die Stadt dagegen vorgehen. Bis dahin können wir die Situation nur beobachten." Eine Sprecherin in Köln bestätigte, dass die Stadt das Geschäftsmodell für nicht zulässig halte. "Und zwar solange, bis dass das Unternehmen beziehungsweise seine Fahrer erforderliche Lizenzen und Personenbeförderungsscheine vorweisen können."

Uber ist nach eigenen Abgaben mittlerweile in 43 Ländern tätig. Die Taxibranche hatte vor dem Gerichtsbeschluss kritisiert, dass der Fahrdienstvermittler die ortsüblichen Tarife um rund 20 Prozent unterbiete und die Fahrer keine Konzession, keinen Beförderungsschein, keine Ortskundeprüfung sowie kein Gesundheitszeugnis vorweisen müssten. Allein eine Taxilizenz kann nach Angaben des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands in Großstädten eine vier- bis fünfstellige Summe kosten.

(lnw)
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