Bundestag beschließt Strafzettel werden EU-weit vollstreckt

Berlin (RP). Der Bundestag hat den Weg zum Einzug von Geldstrafen aus der EU freigemacht. Davon sind insbesondere Autofahrer in Urlaubsländern betroffen. Vor dem Start in die Ferien sollte man noch einmal die Bußgeldkataloge der Transit- und Zielländer studieren.

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Foto: ddp

Denn mit dem Beschluss des Bundestages von Donnerstag wächst die Wahrscheinlichkeit, dass die Fahrer für Fehlverhalten im europäischen Ausland nun auch in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Und zwar nicht zu den Konditionen deutscher Bußgelder für Schnellfahrer oder Rotsünder, sondern nach den jeweiligen, teils drastischen ausländischen Vorschriften.

Mit dem Gesetz über die "Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" entfallen die bisher vorgeschriebenen umständlichen Nachprüfungen durch deutsche Behörden und Gerichte. Zwar konnten Geldsanktionen über die Rechtshilfeübereinkommen grundsätzlich auch schon in der Vergangenheit eingetrieben werden. Doch wegen der vorgeschriebenen umständlichen Überprüfungen kamen diese für Massenverfahren nicht in Frage. Viele "Knöllchen" blieben unbezahlt.

Nun hat der Bundestag einen umfassenden Katalog von Verbrechen und Vergehen beschlossen, bei denen Entscheidungen ausländischer Justizbehörden vor der Vollstreckung nicht mehr überprüft werden. Das reicht vom Terrorismus über die Vergewaltigung und die Kinderpornografie bis hin zu Brandstiftung, Sabotage und eben auch allen "Verhaltensweisen", die gegen "die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften" verstoßen. Auch die zügige Abwicklung im elektronischen Massenverfahren ist möglich.

"Europa wächst zusammen"

"Europa wächst damit wieder ein Stück weiter zusammen", sagte der Korschenbroicher CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der federführend an der Ausgestaltung des Gesetzes mitwirkte. Der Harmonisierung, so Heveling, werde "grundrechtsschonend" Rechnung getragen. Damit spielte er auf die Bedenken der Opposition an, die klarere Formulierungen verlangt hatte. So erwarten Experten Probleme, wenn Länder sich an den Halter des Fahrzeuges halten und weniger danach fragen, wer das Auto gefahren hat.

(RP)
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