Mineralölwirtschaft Rösler entschärft Entflechtungsgesetz

Berlin (RP). Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat Pläne seines Vorgängers Rainer Brüderle (beide FDP) für ein Entflechtungsgesetz entschärft: Eine Zwangsentflechtung – die Zerschlagung eines Konzerns durch die Wettbewerbsbehörde – soll marktbeherrschenden Unternehmen nur noch dann drohen, wenn ihnen der Missbrauch dieser Marktmacht nachgewiesen werden kann.

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Foto: SP-X

Berlin (RP). Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat Pläne seines Vorgängers Rainer Brüderle (beide FDP) für ein Entflechtungsgesetz entschärft: Eine Zwangsentflechtung — die Zerschlagung eines Konzerns durch die Wettbewerbsbehörde — soll marktbeherrschenden Unternehmen nur noch dann drohen, wenn ihnen der Missbrauch dieser Marktmacht nachgewiesen werden kann.

Dies geht aus den Eckpunkten für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, die Rösler gestern vorstellte. Sie soll erst Anfang 2013 in Kraft treten.

Brüderle, der heute Chef der FDP-Bundestagsfraktion ist, hatte als Minister den Marktriesen angedroht, sie notfalls auch ohne Nachweis des Missbrauchs zu zerschlagen. Er hatte damit ein Instrument schaffen wollen, das marktbeherrschende Unternehmen als Bedrohung empfinden sollten. Dafür hatte sich Brüderle jedoch massive Kritik der Industrie eingehandelt.

Rösler gab dieser Kritik nun nach: Ein missbrauchsunabhängiges Zerschlagungsinstrument würde unangemessen in die grundgesetzliche Eigentumsgarantie eingreifen, so Rösler. Die Regierung wolle Unternehmen nicht dafür bestrafen, dass sie mit innovativen Produkten Marktmacht erlangen.

Doch will auch Rösler als Ultima Ratio Unternehmen dann zerschlagen können, wenn das Kartellamt ihnen den Missbrauch von Marktmacht nachweisen konnte. Allerdings ist der Nachweis oft schwierig, wie das Beispiel der Mineralölwirtschaft zeigt. Regelmäßig erhöhen die Mineralölkonzerne parallel die Benzinpreise, doch Absprachen konnte ihnen das Kartellamt bisher nicht nachweisen.

Auch in einem anderen Punkt ist Rösler großzügig: Als marktbeherrschend gilt künftig ein Unternehmen erst ab einem Marktanteil von 40 Prozent, bislang gilt ein Anteil von einem Drittel. Neu schaffen will Rösler ein Klagerecht für Verbraucherschutzverbände gegen Kartellrechtsverstöße.

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