Streit um Personenbeförderungsschein Hamburg verbietet Fahrdienst Uber

Frankfurt · Taxifahrer atmen auf: Hamburg hat einen weiteren Mitfahrdienst in der Hansestadt verboten. Die Verkehrsbehörde habe der Firma Uber am 21. Juli eine Untersagungsverfügung zugestellt.

Eindrücke von der Taxi-App Uber
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Foto: afp

Das Unternehmen habe keine Genehmigung für eine Personenbeförderung und verstoße damit gegen das Gesetz, teilte die Verkehrsbehörde am Mittwoch mit. Uber hat zwar einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen, muss seinen Service aber unverzüglich einstellen. Über das Verbot hatte zunächst das "Manager Magazin" in seiner Online-Ausgabe berichtet. Im Juni hatte die Behörde schon den Taxi-Rivalen Wundercar ausgebremst.

Der Europa-Chef von Uber, Pierre-Dimitri Gore Coty, erklärte dem "Manager Magazin", Hamburg sei eine "progressive und ambitionierte Stadt, in der Innovationen blühen". Uber respektiere den rechtlichen Rahmen, werde aber weiter in der Stadt seine Dienste anbieten. Bei den strittigen Angeboten bieten Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto an, die Fahrer werden über Smartphone-App bestellt.

Weder die Fahrer noch die Firma hätten Genehmigungen dazu, sagte die Sprecherin der Verkehrsbehörde. Uber verstoße daher gegen das Personenbeförderungsgesetz. Würden die Aktivitäten nicht eingestellt, dürfte eine Strafe von jeweils 1000 Euro fällig werden. Das "Manager Magazin" verweist auf Branchenerwartungen, dass Uber solche Strafen für die Fahrer übernehmen werde, damit diese nicht wieder abspringen.

Mitte Juni hatten Taxifahrer europaweit mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgeht.

Die neuen Dienste betreiben keine eigenen Wagen, sondern treten nur als Vermittler zwischen Fahrern und Fahrgästen auf. Damals hatte Uber gekontert, auch ihre Fahrer müssten Überprüfungen - Führerschein, Versicherung und polizeiliches Führungszeugnis - durchlaufen. Dem Taxi-Gewerbe stößt auf, dass die Privatfahrer ohne Ausbildung, Versicherung, Sozialabgaben und Gewerbeanmeldung unterwegs sind.

Die Behörde begründete ihre Entscheidung auch damit, dass ordnungsgemäß arbeitende Hamburger Personenbeförderer effektiv vor illegaler Konkurrenz zu schützen seien, gerade wenn diese "massenhaft und in der Absicht betrieben wird, das Taxengewerbe zu verdrängen".

Auch der Hamburger Vermittlungsdienst Wundercar ließ sich durch das Verbot nicht beeindrucken. "Der Betrieb läuft weiter", kündigte Wundercar-Geschäftsführer Gunnar Froh noch im Juni an. Der Verkehrsbehörde sind aber momentan keine Aktivitäten bekannt. Bei Wundercar wird statt Fahrgeld ein Trinkgeld fällig, von dem Wundercar 20 Prozent behält.

(dpa)
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