Urteil: Registerauskünfte und Gutachten sind zu entfernen Nach zehn Jahren muss Führerscheinakte wieder "sauber" sein

Darmstadt (rpo). Die Führerscheinakte eines Autofahrers darf keinerlei Auskünfte über ein zehn oder mehr Jahre altes Delikt enthalten. Nach diesem Zeitraum muss die Akte wieder "sauber" sein.

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