„Section Control” Kameras sollen Temposünder überführen

Berlin · Bund und Länder planen schärfere Tempo-Kontrollen auf Autobahnen. Dabei sollen alle Kennzeichen erfasst werden. ADAC und Datenschützer protestieren.

 Auf die Geschwindigkeitskontrollen in einer „section control” sollen Straßenschilder wie dieses hinweisen. In Österreich gibt es solche Hinweise bereits.

Auf die Geschwindigkeitskontrollen in einer „section control” sollen Straßenschilder wie dieses hinweisen. In Österreich gibt es solche Hinweise bereits.

Foto: RP, Claudia Sander

Um die Zahl der schweren Unfälle zu senken, wollen Politiker und Verkehrspolizei ein völlig neues Kontrollsystem auf Deutschlands Autobahnen einführen. Mit dem Thema befasst sich derzeit der Verkehrsgerichtstag in Goslar, das Jahrestreffen von Verkehrsexperten, Staatsanwälten und Verkehrsrichtern. Zudem prüft ein Arbeitskreis aus Fachleuten von Bund, Ländern und Polizei, welche Gesetzesänderungen und technischen Voraussetzungen notwendig sind.

Bei der "Section Control” (Abschnittskontrolle) wird im Gegensatz zu herkömmlichen Radar-Anlagen die Durchschnittsgeschwindigkeit einer kompletten Strecke überwacht. Am Beginn der Strecke wird das Kennzeichen jedes Kfz fotografiert und der Zeitpunkt der Einfahrt in den überwachten Abschnitt erfasst. Auch am Ende der Strecke wird das Kennzeichen gescannt und der Zeitpunkt gemessen.

Minicomputer errechnet Durchschnittsgeschwindigkeit

Ein Minicomputer errechnet in Sekundenbruchteilen die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit. Liegt sie über dem erlaubten Limit, folgen Bußgeld sowie eventuell Strafpunkte. In Österreich wird die Section Control seit Jahren angewendet.

Das Bundesverkehrsministerium in Berlin steht hinter den Plänen. "Im Ausland sind gute Erfahrungen bei der Unfallbekämpfung und der Entschärfung gefährlicher Stellen gesammelt worden”, hieß es. Man wolle für den Fall einer Einführung in den Ländern "darauf drängen, dass sehr restriktive Vorgaben gemacht werden”. Dazu zähle der Einsatz nur an nachgewiesenen Unfallstellen, die Gewährleistung des Datenschutzes und keine Verfolgung unbescholtener Kraftfahrer.

Datenschützer lehnen Pläne ab

Bei Automobilverbänden und Datenschützern stoßen die Pläne auf Unverständnis. "Wir sind kategorisch dagegen”, sagte Rechtsanwalt Michael Ludovisy vom ADAC. Bei der Abschnittskontrolle würden "ohne jeden Verdacht digitale Fotos gemacht und dabei Kfz-Kennzeichen und Halter identifiziert”. Der Beginn der Ermittlung gegen Fahrzeugführer werde damit vor den Beginn des Verdachts gelegt. Es sei zu befürchten, dass das System auf das gesamte Autobahnnetz ausgedehnt werde. Herkömmliche Messmethoden seien "genau so effektiv, aber verfassungsrechtlich unbedenklich”, so der Münchener Rechtsexperte.

Autofahrer würden "wieder ein Stück gläserner”, kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber unserer Redaktion. "Wir sind nicht die Lobby der Schnellfahrer. Aber es ist zu überlegen, ob die bestehende, punktuelle Kontrolle nicht zu denselben Ergebnissen führt.” Wenn die Abschnittskontrolle ernsthaft erwogen werde, dürften Kfz-Kennzeichen nur verschlüsselt gespeichert werden, um Datenmissbrauch auszuschließen. Auch müssten die Regularien zur Löschung der Daten eindeutig geklärt sein, so Schaar.

"Verfassungsrechtlich bedenklich"

Ähnlich äußerte sich eine Sprecherin der NRW-Datenschutzbeauftragen. Bei der Section Control würden auch Autofahrer erfasst, denen nichts vorgeworfen werde. "Das ist verfassungsrechtlich bedenklich.” Eine Sprecherin von NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) erklärte, man wolle zunächst das Ergebnis eines Pilotversuchs abwarten. "Wir haben im Blick, was technisch möglich ist”, hieß es. Wo dieser Versuch stattfinden soll, steht noch nicht fest. Landesverkehrsminister Oliver Wittke (CDU) sagte, er begrüße "alle Systeme, die der Verkehrsicherheit dienen”. Er könne sich den Einsatz von Section Control an Unfallbrennpunkten vorstellen. Zustimmung kam auch aus dem Umfeld des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU).

Michael Schreckenberg, Professor für die Physik von Transport und Verkehr an der Universität Duisburg-Essen, sagte unserer Redaktion, die Nutzung von Mautbrücken für die Abschnittsüberwachung sei "technisch kein Problem”. Die bisher bundesweit vorhandenen 300 Mautbrücken würden jedoch nicht ausreichen. "Man kann die Erfassungsgeräte aber auch an Schilderbrücken montieren”. Mautbrücken seien schon jetzt in der Lage, Nummernschilder zu erfassen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort